Verletztes „Büsi“ beschäftigt im Aargau nicht nur die Justiz

Im Kanton Aargau ist ein Strafverfahren gegen zwei Kantonspolizisten wegen Verdachts auf Tierquälerei eingestellt worden. Es ging um eine angefahrene Katze. Das Verfahren hatte im Aargau viel Stirnrunzeln und politische Polemik ausgelöst.

Nach dem Unfall machte sich die verletzte Katze aus dem Staub (Symbolbild) (Bild: sda)

Im Kanton Aargau ist ein Strafverfahren gegen zwei Kantonspolizisten wegen Verdachts auf Tierquälerei eingestellt worden. Es ging um eine angefahrene Katze. Das Verfahren hatte im Aargau viel Stirnrunzeln und politische Polemik ausgelöst.

Die beiden Kantonspolizisten, die während eines dienstlichen Einsatzes in der Region Lenzburg eine verletzte Katze betreuen mussten, kamen ihren Pflichten vollumfänglich nach, wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Mittwoch mitteilte.

Die Polizisten waren in einer Juni-Nacht auf Patrouille unterwegs gewesen. Sie sollten sich dabei auch um eine angefahrene Katze kümmern. Doch die Katze humpelte im Dunkeln davon.

Die Polizisten unternahmen nichts mehr und fuhren weg. Am Tag danach rückte jedoch eine Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Lenzburg aus, um die Spuren zu sichern. Sie eröffnete eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Tierquälerei.

Über den „Wirbel um halbtote Schmusekatze“ hatte „Der Sonntag“ im Juli berichtet. Die Staatsanwältin wurde als strenge Tierschützerin an den Pranger gestellt.

Aufreger im Aargau

Nach den grossen Schlagzeilen in den Medien kümmerten sich auch einige aargauische Politiker um das „Büsi-Gate“ (so die „Aargauer Zeitung“).

Der Präsident der Justizkommission des Kantonsparlamentes, FDP-Grossrat Herbert H. Scholl, kritisierte, die Staatsanwaltschaft verfüge offenbar über zu viel als zu wenig Ressourcen. Er drohte mit einer Kürzung des Stellenplans.

Unterdessen drehte sich die juristische Mühle weiter. Die Staatsanwältin stellte beim Obergericht ein Ausstandsbegehren. Das Obergericht hiess den Antrag gut, weil eine objektive Fallführung nicht mehr gewährleistet sei. Und nun stellte die mit den Untersuchungen beauftragte Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten das Strafverfahren ein.

Das Verfahren sei eröffnet worden, weil von Amtes wegen zu prüfen gewesen sei, „ob das Zurücklassen beziehungsweise das Versorgen einer verletzten Katze durch die Polizei pflichtgemäss durchgeführt worden war“, hält die Staatsanwaltschaft Aargau fest. Das habe zu einer „Medienkampagne mit breitem Echo“ geführt.

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