Der Bundesrat will schweizweit Massnahmen umsetzen, um der willkürlichen Preisentwicklung bei Mietzinserhöhungen vorzubeugen. Die neue Regelung soll nur für Wohnräume gelten.
Vermieter sollen künftig in der ganzen Schweiz neuen Mietern den vorherigen Mietzins mitteilen und eine allfällige Mietzinserhöhung begründen müssen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu Gesetzesänderungen eröffnet, mit welchen er den Preisdruck lindern möchte.
Das Ziel sei eine preisdämpfende Wirkung, ohne dass für Vermieter materielle Einschränkungen entstünden, schreibt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Der Bundesrat hatte die Massnahmen im Januar angekündigt, drei Wochen vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative. Schneider-Ammann zeigte sich damals überzeugt, dass damit willkürlichen Preisentwicklungen vorgebeugt werden könne.
Vor Vertragsabschluss
In sieben Kantonen müssen Vermieter heute schon neuen Mietern den vorherigen Mietzins in einem Formular mitteilen. Künftig soll dies in der ganzen Schweiz Pflicht sein – unabhängig davon, ob Wohnungsmangel herrscht oder nicht.
Anders als gemäss heutiger Praxis soll das Formular aber schon vor dem Abschluss des Mietvertrages abgegeben werden müssen. Der Zeitpunkt der Mitteilung sei von wesentlicher Bedeutung, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Von der gewählten Regelung verspricht er sich eine präventive Wirkung.
Weniger Anfechtungen
Aus Sicht des Bundesrates ist die Mitteilung vor Vertragsabschluss sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter vorteilhaft. Der Mieter verfüge so über die nötigen Informationen um zu entscheiden, ob er die Wohnung mieten wolle oder nicht.
Für den Vermieter sinke das Risiko, dass der Mieter den Anfangsmietzins anficht. Erhalte der Mieter die Informationen zum Vormietzins erst nachträglich, sei das Risiko weitaus grösser, hält der Bundesrat fest.
Die neue Regelung würde nur für Wohnräume gelten. Die Standardformulare will der Bund im Internet zur Verfügung stellen. Vermieter sollen zudem die Möglichkeit haben, ein eigenes Formular durch das Bundesamt für Wohnungswesen genehmigen zu lassen.
Einjährige Sperrfrist
Geplant sind auch weitere Änderungen. Die Vermieter sollen während des ersten Jahres den Mietzins nicht wegen wertvermehrenden oder energetischen Verbesserungen erhöhen dürfen.
Mit dieser einjährigen Sperrfrist möchte der Bundesrat verhindern, dass die Mieter kurz nach Mietbeginn eine unerwartete Mietzinserhöhung erhält. Erlaubt wäre dies künftig nur, wenn der Mieter bereits vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich darüber informiert worden ist.
Erleichterungen für Vermieter
Den Vermietern will der Bundesrat mit administrativen Entlastungen entgegen kommen. Mitzinserhöhungen und Anpassungen von Akontobeträgen für Nebenkosten sollen Vermieter künftig auch mit einer mechanisch nachgebildeten Unterschrift versehen können.
Kantone, Parteien und interessierte Organisationen können nun zu den Vorschlägen Stellung nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September.