Vermisster tot aus der Aare beim solothurnischen Grenchen geborgen

Polizeitaucher haben am Samstag kurz vor 11 Uhr in der Aare bei Grenchen die Leiche des jungen Mannes gefunden, der seit Freitagabend als vermisst galt. Der 20-Jährige war am Freitag mit zwei Kollegen von der «Archbrücke» in Grenchen SO in den Fluss gesprungen.

Polizeitaucher fanden die Leiche des 20- Jährigen (Symbolbild) (Bild: sda)

Polizeitaucher haben am Samstag kurz vor 11 Uhr in der Aare bei Grenchen die Leiche des jungen Mannes gefunden, der seit Freitagabend als vermisst galt. Der 20-Jährige war am Freitag mit zwei Kollegen von der «Archbrücke» in Grenchen SO in den Fluss gesprungen.

Nach dem Sprung tauchte er kurz wieder auf und ging dann unter, wie die Kantonspolizei Solothurn am Samstag mitteilte. Die Umstände, welche zum Tod des Mannes geführt haben, sind unklar und werden nun untersucht.

Die Polizei hatte noch am Freitagabend eine grosse Suchaktion eingeleitet. Ein Rega-Helikopter, zwei Polizeiboote und Taucher der Kantonspolizei Bern standen im Einsatz. Die Taucher entdeckten die Leiche schliesslich am Samstagmorgen wenige hundert Meter unterhalb der «Archbrücke».

Bereits 25 Ertrinkungsfälle in diesem Jahr

Laut der Statistik der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) sind in diesem Jahr bisher 25 Personen ertrunken. 10 Personen kamen in Seen ums Leben, 12 in Flüssen. Am Donnerstag ertrank eine Frau in einem Gartenbad in Allschwil BL. Zwei Menschen verunglückten auf Tauchgängen.

«Die Zahlen liegen im Rahmen der Vorjahre», sagte SLRG-Sprecherin Prisca Wolfensberger auf Anfrage. Im ganzen letzten Jahr ertranken 44 Personen, 2011 waren es 40. «Sobald es heiss ist, sind mehr Leute an und im Wasser, dadurch passieren auch mehr Unfälle.»

Häufig komme es zu Badeunfällen, weil Personen die Gefahren des Wassers unter- oder die eigenen Kräfte überschätzten. «Wer sich aber an die sechs SLRG-Baderegeln halte, sei auf der sicheren Seite», sagte Wolfensberger. Diese besagen unter anderem, dass man Kinder am Wasser immer beaufsichtigen muss und nicht mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen gehen soll.

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