Drei Vermögensverwalter sind am Dienstag vom Bundesstrafgericht wegen mehrfacher Veruntreuung von Kundenvermögen verurteilt worden. Während der Grossteil ihrer Haftstrafen bedingt ist, werden die Männer kräftig zur Kasse gebeten.
Die Richter entschieden am Dienstag, dass die drei Verurteilten den geschädigten Investoren aus den Niederlanden und Italien insgesamt zwei Millionen Franken zahlen müssen. Sie müssen ausserdem die Verfahrenskosten in Höhe von 80’000 Franken übernehmen.
Vertrauen missbraucht
Die Verurteilten haben zwischen 2008 und 2010 einen sogenannten «Bondhandel» betrieben. Dabei hätten sie das Vertrauen ihrer Anleger «strafbar missbraucht», sagte der Richter am Dienstag in seiner Urteilsbegründung.
Einem niederländischen Kunden wurden hohe Gewinne von mehreren Dutzend Millionen versprochen. Als diese nicht wie angekündigt eintrafen, forderte der Kunde über seinen Anwalt eine Rückzahlung seines Investments. Anstatt dieser Forderung nachzukommen, meldete die Gesellschaft 2010 Konkurs an. Insgesamt sind laut Anklageschrift auf diese Weise rund 2,2 Millionen Euro veruntreut worden.
Die zwei ehemaligen Hauptgesellschafter und ihr Gehilfe agierten gemeinsam – einer fungierte als CEO der Vermögensverwaltung, die anderen beiden als Buchhalter und als Mittelsmann, der die Geschäfte einfädelte.
Die Freiheitsstrafen der Hauptgesellschafter sind zum Grossteil bedingt und zu einer Probezeit ausgesetzt. Gemäss den Richtern machten sie sich wegen mehrfacher Veruntreuung, Misswirtschaft und Widerhandlung gegen das Finanzmarktaufsichtsgesetz schuldig – sie folgten damit im Wesentlichen den Forderungen der Anklage. Der Richter sah es als erwiesen an, dass über die Vermögensverwaltung Strukturen geschaffen wurden, die dazu dienten Gelder am Fiskus vorbeizuschleusen.
Teilfreispruch für Gehilfen
Der Ex-CEO wurde zusätzlich wegen Waffenbesitzes verurteilt, sein Kompagnon wegen Lagern falschen Geldes. Der Dritte im Bunde muss wegen Gehilfenschaft zur Misswirtschaft und Geldwäscherei eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verbüssen, die allerdings vollständig bedingt ist – die Probezeit beträgt zwei Jahre. Vom Vorwurf der Urkundenfälschung wurde er freigesprochen.
Während der Hauptverhandlung verweigerten die beiden Männer fast jede Aussage. Wenn sie sich doch zu Wort meldeten, schoben sie sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Die Verurteilten müssen ihre Strafe im Kanton Zürich antreten.