Das Basler Verfassungsgericht hat die Beschwerde gegen die vom Grossen Rat beschlossene Unzulässigkeitserklärung der Vermummungsverbots-Initiative der Jungen SVP abgewiesen: Der Grosse Rat habe das Volksbegehren zu Recht als rechtlich unzulässig erklärt.
Das Vermumungsverbot in Basel-Stadt ist vom Tisch: Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde gegen die vom Grossen Rat beschlossene Unzulässigkeitserklärung der Vermummungsverbots-Initiative der Jungen SVP abgewiesen. Das Gericht folgte in seiner am Montag publizierten Argumentation weitgehend den Ausführungen der Basler Regierung. Demnach ist ein generelles Vermummungsverbot im öffentlichen Raum nicht verhältnismässig, soweit es überhaupt der Verfolgung öffentlicher Interessen diene.
Das Verfassungsgericht schliesst sich bezüglich eines generellen Vermummungsverbots zum Schutz von muslimischen Frauen der Meinung der Regierung an , wonach ein Verbot kontraproduktiv sein könne. Ein Verbot könnte zur Folge haben, dass diese Frauen in den privaten Raum zurückgedrängt werden.
Junge SVP bedauert Entscheid
Auch zur Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen und religiösen Friedens sei ein generelles Vermummungsverbot weder geeignet noch erforderlich, schreibt das Verfassungsgericht weiter. Wie die Regierung hält auch das Gericht fest, dass in Basel nur sehr wenige Frauen einen Gesichtsschleier trügen.
Das Verfassungsgericht weist zudem darauf hin, dass sich auch der Bundesrat und das Parlament bisher gegen ein Vermummungverbot ausgesprochen haben. Die Gewährleistung der im Kanton Tessin angenommenen Initiative stehe noch aus, heisst es weiter.
Die Initiative der Jungen SVP Basel-Stadt war im Dezember 2012 mit 3788 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Die Regierung beantragte dem Grossen Rat, die Initiative als rechtlich unzulässig zu erklären. Diesem Antrag folgte das Parlament im Mai 2013. Gegen den Beschluss wurde beim Verfassungsgericht Beschwerde eingereicht.
Die JSVP bedauert «dass nach Regierungsrat und Parlament nun offensichtlich auch das Gericht die Volksinitiative» für ungültig erklären will, wie die Partein in einer Mitteilung schreibt (auf der Rücksteite des Artikels). Sie will das schriftliche Urteil abwarten.