Das baselstädtische Verfassungsgericht muss über die rechtliche Zulässigkeit der Vermummungsverbots-Initiative der Jungen SVP entscheiden. Der baselstädtische Grosse Rat hatte sie abgelehnt, was die Partei nun anficht, wie sie am Montag mitteilte.
Der Grosse Rat hatte am 15. Mai die Initiative mit 72 gegen 9 Stimmen für rechtlich unzulässig erklärt, womit kein Urnengang stattfände. Er war dabei der Regierung gefolgt, die kein öffentliches Interesse sieht für eine mehrfache Einschränkung der Grundrechte, wie sie die Initiative bringen würde.