Versicherungsleistungen nach Entführung durch Taliban gestrichen

Der Berner Polizist, der 2011 mit seiner Partnerin in Nordpakistan von Taliban entführt worden war, erhält zu Recht kein Versicherungsgeld für die Folgen seiner posttraumatischen Störung. Das Bundesgericht stützt damit ein Urteil des Versicherungsgerichts Solothurn.

Das Schweizer Paar in Islamabad kurz nach seiner Freilassung (Bild: sda)

Der Berner Polizist, der 2011 mit seiner Partnerin in Nordpakistan von Taliban entführt worden war, erhält zu Recht kein Versicherungsgeld für die Folgen seiner posttraumatischen Störung. Das Bundesgericht stützt damit ein Urteil des Versicherungsgerichts Solothurn.

Das Wagnis, das der Mann und seine Partnerin eingegangen seien, rechtfertige die Ablehnung aller Ansprüche, halten die Richter in ihrem Urteil fest.

Das Berner Paar hatte auf dem Heimweg von Indien mit einem VW-Bus den Norden Pakistans durchquert und dabei zum Teil auf eine bewaffnete Eskorte von paramilitärischen Verbänden verzichtet. Sie wurden entführt und konnten acht Monate später ihren Geiselnehmern entkommen.

Die Visana, bei welcher der Mann gegen Unfall versichert war, verweigerte dem Mann in der Folge Geldleistungen gemäss Unfallversicherungsgesetz. Die erste sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts stützt den Entscheid: Das Paar sei mit seinem Vorgehen ein absolutes Wagnis eingegangen. Das Risiko für Leib und Leben sei bei dieser Routenwahl und diesem Vorgehen nicht auf ein vernünftiges Mass reduzierbar gewesen.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) rät seit 2008 von Reisen nach Pakistan dringen ab. Auf der Website weist das Departement auf die Gefahren von Terroranschlägen und Entführungen hin.

Das Krisenmanagement-Zentrum des EDA hat dem Mann im Juni 2012 für die Aufwände und Auslagen im Zusammenhang mit der Entführung und der Geiselhaft eine Pauschalgebühr von 10’000 Franken in Rechnung gestellt.

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