Während des Weltwirtschaftsforums WEF sind in Davos GR zwei Personen wegen Verdachts auf Unterstützung von Terrororganisationen verhaftet worden. Die Festgenommenen sind aber wieder auf freiem Fuss. Ein Gericht in Chur lehnte eine U-Haft ab.
Die Festnahmen letzte Woche erfolgten in Absprache und in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft, wie Maurus Eckert, Sprecher der Bündner Staatsanwaltschaft, am Dienstag auf Anfrage zu einem Bericht in der Zeitung «Südostschweiz» sagte.
Verhaftet wurden die beiden Personen aufgrund von Hinweisen auf einen möglichen Verstoss gegen das so genannte IS-Gesetz. Dabei handelt es sich um das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen.
U-Haft abgelehnt
Wo die Personen verhaftet wurden und welchen Geschlechts oder welcher Staatsangehörigkeit sie sind, beantwortete die Bündner Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Die Verdächtigen wurden allerdings nicht in Untersuchungshaft genommen, sondern wieder auf freien Fuss gesetzt.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hatte zwar beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht in Chur Untersuchungshaft beantragt. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab, wie Maurus Eckert sagte.
Die Bundesanwaltschaft in Bern bestätigte die Angaben der Bündner Staatsanwaltschaft auf Anfrage und teilte mit, weitere Informationen zum Fall seien derzeit nicht möglich.
70 Strafverfahren hängig
Bei der Bundesanwaltschaft sind zurzeit gegen 70 Strafverfahren um den dschihadistisch motivierten Terrorismus hängig. Diese Verfahren werden in der Regel geführt wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen.
Ein grosser Teil dieser hängigen Strafverfahren beinhaltet laut Angaben der Bundesanwaltschaft die mutmassliche propagandistische Unterstützung von Terrororganisationen.