Der Äthiopier, der im Februar 2014 ein Flugzeug der Ethiopian Airlines nach Genf umgeleitet hat, soll nach Auffassung der Verteidigung freigesprochen werden. Die Bundesanwaltschaft dagegen verlangt wegen Schuldunfähigkeit eine stationäre Massnahme für den Mann.
Die Anklage bezeichnete das Rückfallrisiko beim Beschuldigten als hoch. Sie stützte sich auf ein psychiatrisches Gutachten, das zum Schluss gekommen war, dass der Äthiopier – er war Kopilot des entführten Flugzeuges – an paranoider Schizophrenie leide. In einer geeigneten Einrichtung könne der Mann behandelt werden.
16 Passagiere wollen Entschädigung
Die Bundesanwaltschaft beantragte zudem, dass der Beschuldigte die Gerichtskosten von über 90’000 Franken tragen müsse. Ebenso müsse er Entschädigungen an jene 16 Passagiere des Flugzeuges begleichen, die als Zivilpartei gegen den Äthiopier klagten.
Der Verteidiger plädierte auf Grund des psychiatrischen Gutachtens für einen Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit. Die körperliche Integrität der Passagiere der Boeing sei nie gefährdet worden, machte er geltend. Sein Klient habe sich in seinem Heimatland verfolgt gefühlt und deshalb in der Schweiz um Asyl bitten wollen.
Von seinem Klienten sei keine Gefahr ausgegangen, sagte der Verteidiger. Dass er vor der Landung über dem Flughafen mehrere Kreise geflogen sei, liege daran, dass er die Anweisungen des Kontrollturms befolgt habe. Die Belegschaft des Tower habe angesichts der Umstände Zeit gewinnen wollen.
Das Urteil soll am 9. Mai eröffnet werden. Der Beschuldigte befindet sich zurzeit in einem Waadtländer Gefängnis, wo er vorzeitig eine Therapie erhält. Dem Äthiopier werden Freiheitsberaubung, Entführung und Störung des öffentlichen Verkehrs vorgeworfen.
Im Cockpit eingeschlossen
Als Co-Pilot leitete er im Februar 2014 eine Boeing der Ethiopian Airlines, die von Addis Abeba nach Rom hätte fliegen sollen, nach Genf um und landete dort. Zuvor hatte er sich alleine im Cockpit eingeschlossen und die Steuerung übernommen. An Bord der Maschine befanden sich 204 Personen.
Nach der Landung in Genf seilte sich der Äthiopier durch ein Cockpit-Fenster ab und stellte sich der Polizei. Dieser erklärte er, dass er in seinem Land bedroht werde und politisches Asyl in der Schweiz beantragen wolle.
In Äthiopien wurde der Co-Pilot im März 2015 zu einer Haftstrafe von 19 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Schweiz hatte eine Auslieferung abgelehnt, um den Mann in der Schweiz für seine Tat zur Rechenschaft zu ziehen.