Verteidigung beantragt Freispruch für Solothurner Bordellbetreiber

Im Prozess gegen einen Ring mutmasslicher Menschenhändler hat die Verteidigung am Donnerstag einen Freispruch in fast allen Anklagepunkten für den 60-jährigen Solothurner Bordellbetreiber verlangt. Die Privatklägerschaft forderte dagegen finanzielle Entschädigungen.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona (Archiv) (Bild: sda)

Im Prozess gegen einen Ring mutmasslicher Menschenhändler hat die Verteidigung am Donnerstag einen Freispruch in fast allen Anklagepunkten für den 60-jährigen Solothurner Bordellbetreiber verlangt. Die Privatklägerschaft forderte dagegen finanzielle Entschädigungen.

Bis zu 33’000 Franken Schadensersatz und bis zu 25’000 Franken Genugtuung würden jeder der zwölf Privatklägerinnen zustehen, sagte deren Anwältin am Donnerstag. Das Geld müsse vom Hauptangeklagten sowie zwei der Mitangeklagten bezahlt werden.

Schadensersatz für den Bordellbetreiber

Aus Sicht der Verteidigung fehle dafür jede Basis. Stattdessen beantragte der Anwalt des Bordellbetreibers eine Entschädigung für die mehr als einjährige U-Haft, die sein Mandant in den Jahren 2006 und 2007 absitzen musste. Der ehemalige Metzger soll sich allein der Geldwäsche schuldig gemacht haben.

Da der 60-Jährige aus dem Delikt aber keinen Profit gezogen hätte und es sich bei dem Versuch, Gelder aus einem Drogengeschäft zu verschleiern, um einen einmaligen Freundschaftsdienst gehandelt habe, sei maximal eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten zu akzeptieren.

Freispruch verlangt

In allen weiteren Anklagepunkten – Freiheitsberaubung, Förderung der Prostitution, Menschenhandel, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Pornografie und Verstoss gegen das Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern – sei der Straftatbestand nicht erfüllt, hiess es im Plädoyer des Verteidigers.

Die in den Bordellen des Hauptangeklagten beschäftigten Brasilianerinnen seien weder zum Arbeiten gezwungen, noch gegen ihren Willen in die Schweiz geschafft, noch eingesperrt worden. Den Aussagen der Zeugen zufolge wussten die Frauen schon in Brasilien, was sie in der Schweiz erwartet.

Anklage: Achteinhalb Jahre Gefängnis für Bordellbetreiber

Der Bundesstaatsanwalt hatte am Mittwoch achteinhalb Jahren Haft für den Solothurner Bordellbetreiber beantragt. Die vier mitangeklagten Helfer sollen für zweieinhalb bis drei Jahre ins Gefängnis.

In den kommenden Tagen äussern sich noch die vier weiteren Verteidiger zu den Strafanträgen. Die Urteilseröffnung wird für den 1. Dezember erwartet.

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