Verteidigung fordert Freispruch für Mutter im Axtmord-Prozess

Im Axtmord-Prozess vor dem Strafgericht Bellinzona hat die Verteidigung am Dienstag Freispruch für die Mutter des mutmasslichen Haupttäters verlangt. Die Serbin soll nicht für den Tod ihres Tessiner Ehemannes im Juli 2011 verantwortlich sein.

Die Mutter des Täters soll mit dem sogenannten Axtmord nichts zu tun haben (Symbolbild) (Bild: sda)

Im Axtmord-Prozess vor dem Strafgericht Bellinzona hat die Verteidigung am Dienstag Freispruch für die Mutter des mutmasslichen Haupttäters verlangt. Die Serbin soll nicht für den Tod ihres Tessiner Ehemannes im Juli 2011 verantwortlich sein.

Die Verteidigung zeigte sich überzeugt, dass der minderjährige Sohn der Frau seinen Stiefvater am 1. Juli 2011 aus eigenem Antrieb in der Wohnung in Bellinzona erschlagen hat. Es gebe keinen Grund zu glauben, dass die Mutter ihn dazu anstiftete.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für die 49-jährige Serbin gefordert. Zudem soll sie Entschädigung an die Familie des Opfers zahlen. Die Anklage geht davon aus, dass die Mutter die Ermordung des 46-jährigen Ehemannes gemeinsam mit dem damals 16-jährigen Sohn plante.

Dass die Frau sich zur Tatzeit in Serbien aufhielt, sei reines Kalkül gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Sie habe sich ein Alibi verschafft. Der Sohn sollte für sie die „Drecksarbeit“ erledigen.

Nur Hypothesen

Aus Sicht des Anwalts der Mutter handelt es sich bei den Vorwürfen ausschliesslich um Hypothesen, die den Prüfungen nicht standhalten würden. Die Frau habe nachvollziehbare Gründe gehabt, für eine Woche nach Serbien zu reisen. Als sie von dem Vorfall erfahren habe, sei sie sofort zurückgekommen.

Das angebliche Mordmotiv der Mutter – Anspruch auf Witwenrente und die Lebensversicherung des Mannes – überzeugten die Verteidigung nicht. Als Witwe sei die Frau finanziell schlechter gestellt. Von der Versicherung, die der Mann kurz vor seinem Tod kündigte, hätte sie ohnehin profitiert.

Belastet würde die Mutter vor allem durch Aussagen des Sohnes und eines Freundes. Beide Zeugen seien aber nicht sehr glaubhaft, sagte der Anwalt. Seine Klientin sei keine Täterin, sondern ein Opfer. Sie habe ihre Familie verloren. Einziger Täter in diesem Fall sei der minderjährige Sohn.

Freispruch gefordert

Gemeinsam mit der Mutter sind noch zwei weitere Personen vor dem Strafgericht Bellinzona angeklagt. Auch in ihren Fällen hat die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die Anklage dagegen forderte für einen portugiesischen Markthändler eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mittäterschaft bei Mord.

Er soll wissentlich die Mordwaffe, eine Axt, an den Teenager verkauft haben. Für einen 29-jährigen Kosovaren, der bei der Beseitigung der Leiche helfen sollte, ist eine bedingte Freiheitsstrafe wegen Begünstigung beantragt worden. Das Urteil in allen drei Fällen wird gegen Ende der Woche erwartet.

Extraverfahren für Teenager

Der mutmassliche Haupttäter, der heute 17-jährige Serbe, steht in diesem Verfahren nicht als Angeklagter vor Gericht. Er war nur als Auskunftsperson geladen. Sein Fall liegt noch in den Händen der Jugendstaatsanwaltschaft und wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Er hat bereits gestanden, seinen Stiefvater in der gemeinsamen Wohnung erschlagen und zerstückelt zu haben. Er wurde fünf Tage nach der Tat neben der Leiche festgenommen. Anfangs galt er als Einzeltäter. Im September wurden seine Mutter und der befreundete Markthändler festgenommen, die seither in Haft sitzen.

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