Verteidigung fordert milde Strafe für Roma-Zuhälter

Im Prozess gegen die beiden Chefs einer Roma-Bande haben die Verteidiger am Donnerstag vor dem Obergericht Zürich milde Sanktionen für ihre Klienten gefordert. Damit wären die beiden Angeschuldigten bald frei.

Saal des Obergerichts Zürich (Archiv) (Bild: sda)

Im Prozess gegen die beiden Chefs einer Roma-Bande haben die Verteidiger am Donnerstag vor dem Obergericht Zürich milde Sanktionen für ihre Klienten gefordert. Damit wären die beiden Angeschuldigten bald frei.

Der heute 43-jährige Haupttäter aus Ungarn hatte einer schwangeren Prostituierten so stark in den Bauch getreten, dass diese ihr Kind verlor. Zudem hatte er die Geschädigte gequält und sie monatelang ausgebeutet. Der zweite Täter hatte laut Anklage systematisch Menschenhandel betrieben und mehrere junge Landsfrauen in Zürich in die Prostitution gezwungen.

Im Herbst 2010 hatte das Bezirksgericht Zürich die beiden wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution, Abtreibung und weiteren Delikten verurteilt: den Haupttäter zu zehn Jahren Freiheitsentzug und Verwahrung wegen hoher Rückfallgefahr und den zweiten Bandenchef zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Beide Seiten legten Berufung gegen das Urteil ein.

Neues Gutachten gefordert

Der Anwalt des Haupttäters plädierte am Donnerstag auf zwei Jahre Freiheitsentzug und Teilfreisprüche. So seien viele Vorwürfe schlicht nicht erwiesen. Vor allem die Abtreibung, die eine pure Erfindung der Geschädigten gewesen sei. Den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verwahrung stufte der Anwalt als überrissen und von der ersten Instanz als zu mager begründet ein. Es müsste ein neues Gutachten erstellt werden.

Der Verteidiger des zweiten, teilweise geständigen Beschuldigten akzeptierte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren für seinen Mandanten. Da der Roma-Zuhälter seit Mitte 2008 im Gefängnis sitzt, käme aber auch er schon bald frei.

Die Staatsanwältin hatte am Mittwoch für den heute 43-jährigen Haupttäter nicht nur eine hohe Freiheitsstrafe von 16 Jahren, sondern auch eine Verwahrung gefordert. Für den zweiten Zuhälter hatte sie eine Freiheitsstrafe von elf Jahren verlangt. Das Urteil wird voraussichtlich nächste Woche eröffnen.

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