Verteidigung wirft der Polizei im indischen Mordprozess Folter vor

Im Fall der vergewaltigten und getöteten Inderin wirft die Verteidigung der Polizei die Anwendung von Folter vor. Die mutmasslichen Vergewaltiger erschienen am Donnerstag erneut vor Gericht in Neu Delhi, das für Montag die vor dem Prozess wohl letzte Anhörung ansetzte.

Anwalt M. L. Sharma wirft der Polizei im indischen Mordprozess Folter vor (Bild: sda)

Im Fall der vergewaltigten und getöteten Inderin wirft die Verteidigung der Polizei die Anwendung von Folter vor. Die mutmasslichen Vergewaltiger erschienen am Donnerstag erneut vor Gericht in Neu Delhi, das für Montag die vor dem Prozess wohl letzte Anhörung ansetzte.

„Alle Beschuldigten wurden von der Polizei heftig geschlagen“, sagte der Anwalt M. L. Sharma der Nachrichtenagentur AFP. Seine zwei Mandanten seien gezwungen worden, sich zu Verbrechen zu bekennen, die sie nicht begangen hätten, sagte Sharma.

Drei Anwälte teilen sich nun nach neuestem Stand die Verteidigung der fünf erwachsenen Beschuldigten, wie im Zuge der Gerichtsanhörung ausgehandelt wurde.

Die Männer zwischen 19 und 35 Jahren sind unter anderem wegen Mordes, Vergewaltigung und Entführung angeklagt. Ihnen droht die Todesstrafe. Für seine beiden Mandanten kündigte Sharma bereits an, auf unschuldig plädieren zu wollen. Auch zwei weitere Angeklagte wollten dies tun. Ein sechster mutmasslicher Täter dürfte vor ein Jugendgericht kommen.

Ein Sprecher der Polizei wollte den Vorwurf der Folter des Anwalts nicht kommentieren. Die Staatsanwaltschaft hatte jüngst erklärt, eindeutige DNA-Beweise gegen die mutmasslichen Täter zu haben.

Bald vor ein Schnellgericht

Die Gruppe wird beschuldigt, die Studentin Mitte Dezember im Beisein ihres Freundes in einem fahrenden Bus vergewaltigt und mit einer Eisenstange schwer misshandelt zu haben. Die Frau starb Ende Dezember an den Folgen des Angriffs.

Sharma äusserte sich vor dem Gerichtsgebäude in Indiens Hauptstadt, in dem die Angeklagten am Donnerstag zu einer zweiten kurzen Anhörung erschienen. Diese fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Für kommenden Montag sei die nächste Anhörung angesetzt worden, sagten die Verteidiger nach dem Termin. Erst danach kann das Verfahren an ein neues Schnellgericht übergeben werden. Dort soll der eigentliche Mordprozess beginnen.

Zum Nachteil der Anklage

In den ersten Tagen nach ihrer Anklage hatten die Männer keinen juristischen Beistand, weil sich kein Anwalt dazu bereit erklärte hatte. Inzwischen sollen vier der fünf Angeklagten einen Verteidiger haben.

Dies könnte nun zum Fallstrick für die Staatsanwaltschaft werden. In jenen Tagen führte die Polizei intensive Befragungen – ohne Anwälte. Die Polizei hatte mitgeteilt, umfassende Geständnisse erhalten zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte gesagt, es liege eine Menge Beweismaterial vor, Aussagen und DNA-Material von den blutigen Kleidern des Opfers. Juristen können sich aber vorstellen, dass der fehlende juristische Beistand in den ersten Tagen ausreichend für eine Berufung im Falle eines Schuldspruchs sein könnte.

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