Die Archive der Armee bleiben 30 Jahre länger als üblich gesperrt. Das Verteidigungsdepartement (VBS) ersuchte das zuständige Departement des Innern (EDI), die Militärakten für 80 statt für 50 Jahre nicht zugänglich zu machen. Der Beschluss trat Anfang Jahr in Kraft.
VBS-Sprecherin Karin Suini bestätigte einen Bericht in der Zeitung «Schweiz am Sonntag». Die längere Schutzfrist betreffe bereits als geheim klassifizierte Dokumente. Die meisten davon enthielten geografische Angaben, Koordinaten von militärischen Bauten und Infrastrukturen oder noch aktuellen Bunkern, erklärte Suini.
Anlass für die verlängerte Schutzfrist war der Entscheid des Bundesarchivs, sämtliche Inhaltsverzeichnisse über das Internet zugänglich zu machen, wie das VBS ausführte. Zahlreiche Dokumente hätten somit von überall her auf der Welt eingesehen werden können. «Wir haben dieses Gesuch aus Gründen der Sicherheit gestellt», betonte VBS-Sprecherin Suini.
Zugang von Fall zu Fall
Zu welchen Dokumenten der Zugang eingeschränkt werden soll, wird zurzeit evaluiert. Für gewisse Akten könnte vor Ablauf der zusätzlichen Frist von 30 Jahren die Geheimhaltung aufgehoben werden. Eine absolute Sperre bedeute die längere Schutzfrist nicht: Gesuche um Einsicht würden von Fall zu Fall geprüft.
Die Beschränkung zu Archiven ist aber nicht bedeutungslos. Der Bundesrat hatte seinerseits eine Sperre von mehr als zehn Jahren verhängt über Dokumente zu Wirtschaftsbeziehungen von Schweizer Firmen zu Südafrika zu Zeiten der Apartheid.
Der Bundesrat beschloss dies, um Firmen zu schützen, die in den USA in Sammelklagen involviert waren. Nachdem im Dezember 2013 das zuständige Gericht in New York Sammelklagen gegen die letzten beiden Unternehmen abgewiesen hatte, hob der Bundesrat im Juni die Aktensperre auf.