Im Kanton Solothurn übernehmen der Kanton und die Gemeinden auch in den kommenden drei Jahren die Kosten der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und die Pflegekostenbeiträge je zur Hälfte. Der Kantonsrat verlängerte die derzeit gültige Übergangslösung mit 91 zu 0 Stimmen bis Ende 2018.
Im Solothurner Kantonsrat war man sich am Dienstag einig, dass die 50:50-Variante kein Dauerzustand bleiben darf. Ebenso herrschte fraktionsübergreifend die Meinung vor, dass die derzeit vorliegenden Erkenntnisse noch nicht ausreichen, um den Verteilschlüssel heute schon neu festzulegen.
Neben der Pflegefinanzierung müsse auch der neue Finanzausgleich unter den Gemeinden in Betracht gezogen werden, sagte Regierungsrat Peter Gomm (SP). Keine Chance hatte der Antrag von Markus Knellwolf (GLP), die Übergangslösung nur für ein Jahr zu verlängern. Sein Vorschlag wurde von 67 zu 23 Stimmen abgelehnt.
Zwischen 2009 und 2013 trugen die Solothurner Gemeinden 56,4 Prozent jener Kosten bei, die AHV- und IV-Bezügern als Ergänzungsleistungen (EL) ausbezahlt wurden. Der Kanton übernahm die anderen 43,6 Prozent jener Summe, die nach dem Abzug der Bundessubventionen übrig blieben.
Eine erste Anpassung dieses Verteilschlüssels im Jahre 2012 wurde zurückgestellt, weil mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung weitere Kosten auf Gemeinden und Kanton zukamen.
Die Pflegekosten wurden vorerst je zur Hälfte von den Gemeinden und vom Kanton getragen. 2014 einigten sich der Solothurner Kantonsrat und die Regierung, dass der 50:50-Schlüssel im Sinne einer Übergangslösung für die Jahre 2014 und 2015 auch für die EL-Kosten gelten soll.