Im Bürgerspital Solothurn und im Kantonsspital Olten können Frauen künftig ihre Kinder gebären, ohne dass es ihr Umfeld erfährt. Damit steht Müttern in Not nun auch im Kanton Solothurn das Angebot der vertraulichen Geburt zur Verfügung.
Bei einer vertraulichen Geburt erhält die Schwangere ein Pseudonym. Die Krankenakte wird vertraulich behandelt. Die Betreuung während der Geburt ist dieselbe wie bei einer normalen Entbindung, wie die Solothurner Spitäler AG Montag in einer Mitteilung vom Montag schreibt.
Durch den Schutz der Anonymität hofft man in den Spitälern, dass Frauen in Notsituationen die Sicherheit der medizinischen Betreuung wählen und sich und ihr Kind nicht einem grossen Risiko aussetzen, wenn sie heimlich zu Hause gebären. Ein Flyer, der in mehrere Sprachen übersetzt wird, soll an Frauen- und Migrationsberatungsstellen verteilt werden.
In der Regel gibt eine Mutter, die eine vertrauliche Geburt wünscht, ihr Kind auch zur Adoption frei und verlässt das Spital ohne Kind. Im Spital erhält das Neugeborene eine Bezugsperson. Danach erfolgt die Information an das Zivilstandsamt und an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, welche die Rechte des Kindes wahrt.
Die vertrauliche Geburt ist nicht zu verwechseln mit der anonymen Geburt, bei der die Mutter ohne Namensangabe das Spital wieder verlässt. Die anonyme Geburt ist in der Schweiz verboten.
Die vertrauliche Geburt hingegen ist gemäss einem Bericht des Bundesrats möglich. Das Eidgenössische Amt für Zivilstandswesen erliess am 1. November 2016 eine Weisung an die Zivilstandsämter, welche die vertrauliche Geburt regelt.