Ein Patronatskomitee mit Vertretern aus Wirtschaft und Justiz ist überzeugt, dass nur mit der Annahme der Abzocker-Initiative der Selbstbedienungsmentalität in Schweizer Unternehmen ein Ende gesetzt werden kann. Nötig sei auch eine Strafandrohung.
Es gehe darum, wichtige Grundsätze für eine integre Wirtschaft in der Verfassung zu verankern, sagte der frühere Tessiner Staatsanwalt Paolo Bernasconi am Freitag an einer Medienkonferenz des Komitees in Zürich. Verstärkt werde aber auch die Eigentumsgarantie der Aktionäre.
Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ genügt gemäss Christopher Chandiramani nicht, gegen die „hässlichen Seite der Marktwirtschaft“ zu kämpfen. Vermögen und Gewinne zu machen, sei keineswegs unethisch, dass aber Superboni bezahlt werden trotz Wertvernichtung eines Unternehmens schon. Chandiramani war einst CS-Analyst und musste im Juli 2000 die Bank verlassen, nachdem er vor Verlusten bei der Swissair gewarnt hatte.
Selbst in bürgerlichen Bevölkerungskreisen werde immer häufiger Kritik an den Exzessen des Kapitalismus geäussert, sagte der Aargauer Unternehmer und Gewerbeverbandspräsident Gregor Biffiger. Wenn Unternehmen und ihre Aktionäre von Verwaltungsräten und Spitzenmanagern „wie Weihnachtsgänse ausgenommen“ würden, schade dies nicht nur den betroffenen Firmen, sondern der gesamten freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
Der indirekte Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative sei untauglich und ziele bloss darauf ab, „möglichst keinen Flurschaden anzurichten“. Auch der Zürcher Unternehmer und Blocher-Schwiegersohn Roberto Martullo hält die Initiative für den einzig richtigen Weg, um Bonusexzesse – vor allem in der Finanzbranche – zu stoppen. Ohne Abzocker könne der Finanzplatz Schweiz wie auch die inländische Industrie gestärkt werden.
Abschreckung durch drohende Freiheitsstrafen
Nach Ansicht des Strafrechtsprofessors Martin Killias ermöglichte eigentlich schon das geltende Recht eine Strafe für masslose Bezüge an Manager, denn jede ungerechtfertigte Zahlung erfülle den Straftatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Nur fehlten eben die Massstäbe.
Wie beim Strassenverkehr, wo einst bloss „unangemessenes Tempo“ und nicht eine konkrete Geschwindigkeitsüberschreitung verboten gewesen sei, müsse bei den Managergehältern das Strafrecht konkretisiert werden. Es müssten auch Freiheitsstrafen drohen, denn wenn ein Täter schlimmstenfalls die unrechtmässig bezogenen Gelder zurückgeben müsse, sei dies kaum abschreckend, sagte Killias.
Als nicht zutreffend bezeichnete der Mitinitiant Claudio Kuster die Aussagen der Initiative-Gegner, der Gegenvorschlag werde rascher umgesetzt als die Initiative. Das Gegenteil sei wahr. Die Initiative habe ihre Wirkung ein Jahr nach der Abstimmung, also im März 2014. Bei der Annahme des Gegenvorschlages dagegen werde es aber wohl erst 2016 oder gar 2017 Abstimmungen an Generalversammlungen über die Gehälter der Geschäftsleitungen geben, weil erst die Firmenstatuten angepasst werden müssten.