Vertriebene sollen neuen Schutzstatus erhalten

53 Millionen Menschen sind 2014 auf der Flucht. Nicht alle Vertriebenen gelten als «echte» Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention. Schutz bräuchten sie trotzdem, findet die Eidgenössische Kommision für Migrationsfragen und fordert für diese Menschen einen neuen Schutzstatus.

Migranten klettern über den Grenzzaun in Spaniens Enklave Melilla (Bild: sda)

53 Millionen Menschen sind 2014 auf der Flucht. Nicht alle Vertriebenen gelten als «echte» Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention. Schutz bräuchten sie trotzdem, findet die Eidgenössische Kommision für Migrationsfragen und fordert für diese Menschen einen neuen Schutzstatus.

Von den 53 Millionen Menschen, die 2014 weltweit auf der Flucht sind, gelten nicht alle als Flüchtlinge gemäss Genfer Konvention. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) fordert deshalb einen neuen Schutzstatus für Vertriebene.

Der Fokus auf «echte» Flüchtlinge entspreche nicht mehr der Realität. Immer öfter seien Arbeitsmigranten, Flüchtlinge und von Gewalt oder Krieg vertriebene Menschen gemeinsam unterwegs und den gleichen Gefahren ausgesetzt, teilte die EKM am Donnerstag mit. Sie fordert am Internationalen Tag der Migrantinnen und Migranten ein neues Schutzkonzept, das allen Vertriebenen gerecht wird.

Ihre Forderung unterstreicht die EKM mit einer Studie, die zeigt, «dass die Zahl jener Personen, die von ihrem Wohnort vertrieben wurden, die aber nicht Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sind, in den letzten Jahren stark gestiegen ist».

Komplementärer Schutzstatus

Anlass, Form, Richtung und Ausmass der erzwungenen Migration haben sich gemäss Studie in den letzten Jahren stark verändert. Allerdings seien alle Vertriebenen auf Schutz angewiesen – auch in der Schweiz.

Die EKM schlägt konkret einen neuen komplementären Schutzstatus vor, der die vorläufige Aufnahme ablösen soll. Diesen Status sollen Personen erhalten, «die zwar die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention nicht erfüllen, die aber bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland akut gefährdet wären».

Der Schutzstatus könne aufgehoben werden, wenn die Gefährdung nicht mehr bestehe. Daure diese Gefährdung nach sechs Jahren immer noch an, so soll eine reguläre Aufenthaltsbewilligung erteilt werden.

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