Verursacher von Unfall mit 2 Toten soll 8 Jahre ins Gefängnis

Der Verursacher der Frontalkollision mit zwei Toten und drei Schwerverletzten vom November 2014 zwischen Seon AG und Schafisheim AG soll acht Jahre ins Gefängnis – laut Aargauer Staatsanwaltschaft hat er den Tod der anderen Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen.

Trotz Nebel überholt: Im November 2014 starben in einer Frontalkollision im Aargau zwei Personen, drei wurden schwer verletzt. (Bild: sda)

Der Verursacher der Frontalkollision mit zwei Toten und drei Schwerverletzten vom November 2014 zwischen Seon AG und Schafisheim AG soll acht Jahre ins Gefängnis – laut Aargauer Staatsanwaltschaft hat er den Tod der anderen Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen.

Deshalb fordert sie in ihrer Anklage die hohe Strafe von acht Jahren.

Der Unfallverursacher, ein damals 30-jähriger Italiener, überholte gemäss den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zwei Autos trotz dichten Nebels, einer Sichtweite von rund 150 Metern und einer Sicherheitslinie. Auf der Gegenfahrbahn prallte er mit stark übersetzter Geschwindigkeit frontal in ein korrekt entgegenkommendes Auto.

Darin befanden sich zwei Ehepaare. Ein 60-jähriger Schweizer, der das Auto fuhr, wurde getötet. Seine Ehefrau überlebte den Crash schwer verletzt. Auch eine 50-jährige Schweizerin starb noch auf der Unfallstelle. Ihr Ehemann überlebte. Aber auch er musste schwer verletzt in ein Spital gefahren werden. Der Unfallverursacher wurde beim Unfall schwer verletzt.

Alkohol unter Grenzwert

Zur Klärung des Unfallhergangs gab die Staatsanwaltschaft ein verkehrstechnisches Gutachten in Auftrag. Dieses zeigt, dass der Unfallverursacher bei der Kollision mit mindestens 133 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs war. Der Fahrer hatte zwar Alkohol konsumiert. Die Blutalkoholkonzentration lag jedoch unter den strafrechtlich relevanten Grenze von 0,5 Promille.

Der Beschuldigte habe durch sein Verhalten den Tod und die schweren Körperverletzungen der Personen im korrekt entgegenkommenden Fahrzeug bewusst in Kauf genommen, heisst es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Dienstag. Sie beantragt wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung und mehrfacher eventualvorsätzlicher schwerer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Lenzburg hängig. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht festgelegt.

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