Verurteilte Frau im Dreifachmord von Grenchen kommt aus der Haft

Die 51-jährige Frau, die im Prozess um den Schenkkreis-Mord von Grenchen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss aus der Sicherheitshaft entlassen werden. Das hat das Obergericht des Kantons Solothurn entschieden. Es bestehe keine Fluchtgefahr.

Die zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilte Frau vor Gericht (Archiv) (Bild: sda)

Die 51-jährige Frau, die im Prozess um den Schenkkreis-Mord von Grenchen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss aus der Sicherheitshaft entlassen werden. Das hat das Obergericht des Kantons Solothurn entschieden. Es bestehe keine Fluchtgefahr.

Das Obergericht hiess eine Beschwerde der Schweizerin gegen die Sicherheitshaft teilweise gut. Die Frau muss sich nach der Entlassung aus der Haft regelmässig bei der Polizei melden und darf die Schweiz nicht verlassen. Ihre Identitätskarte bleibt beschlagnahmt, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Ende Mai hatte das Amtsgericht Solothurn-Lebern die 51-Jährige wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie wurde noch im Gerichtssaal in Sicherheitshaft genommen. Der Verteidiger kündigte an, das Urteil anzufechten. Es ist daher noch nicht rechtskräftig.

Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die Frau „Denkerin und Lenkerin“ des Verbrechens gewesen war. Die Verurteilte hatte vor Gericht die Rolle als Drahtzieherin stets bestritten.

Mit gepacktem Koffer zur Urteilsverkündung

Bereits vor dem Prozess war die Frau auf freiem Fuss. Sie musste nach zweieinhalb Jahren aus dem vorzeitigen Strafvollzug entlassen werden. Der Verteidiger hatte die Haft bis vor Bundesgericht angefochten.

Das Obergericht kam vor diesem Hintergrund zum Schluss, dass sich mit dem erstinstanzlichen Urteil die Fluchtgefahr nicht verändert habe. Zwischen der Hauptverhandlung und der Urteilseröffnung sei die Fluchtgefahr am ausgeprägtesten gewesen.

Die Frau habe aber keine Anstalten zur Flucht getroffen, sondern sich vielmehr auf die Festnahme eingestellt. Sie sei mit gepacktem Koffer zur Urteilsöffnung am Amtsgericht erschienen. Insgesamt lasse ihr bisheriges Verhalten nicht auf eine erhöhte Fluchtgefahr oder Fluchtneigung schliessen.

Familie ausgelöscht

Die Morde an der dreiköpfigen Familie in Grenchen im Juni 2009 hatten ein 35-jähriger ehemaliger Spitzensportler und ein 27-jähriger ungelernter Koch verübt. Sie erstickten die 55-jährige Ehefrau und die 35-jährige Tochter mit Plastiksäcken. Der 60-jährige Ehemann wurde erschossen.

Die beiden geständigen Männer und wurden vom Amtsgericht zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch ihre Verteidiger kündigten an, die Urteile ans Obergericht weiterzuziehen.

Nächster Artikel