Verurteilte im indischen Vergewaltigungsprozess legen Berufung ein

Im Mordprozesse um die tödliche Vergewaltigung einer jungen Studentin in Indien haben zwei der Verurteilten Berufung eingelegt. Der Richter habe Fakten des Falls missachtet, sagte Verteidiger A. P. Singh am Dienstag.

Gedenken an das Opfer der tödlichen Vergewaltigung (Archiv) (Bild: sda)

Im Mordprozesse um die tödliche Vergewaltigung einer jungen Studentin in Indien haben zwei der Verurteilten Berufung eingelegt. Der Richter habe Fakten des Falls missachtet, sagte Verteidiger A. P. Singh am Dienstag.

«Ich habe im Namen meiner Mandanten Berufung eingelegt, mit dem Ziel, dass Urteil und Strafmass des Gerichts aufgehoben werden», erläuterte Singh. Vier Männer waren Mitte September in Neu Delhi zum Tod verurteilt worden.

Gemeinsam mit zwei weiteren Tätern hatten sie die 23-jährige Inderin im Dezember 2012 in einem Bus entführt und vergewaltigt. Das Opfer starb zwei Wochen später. Das Verbrechen hatte in Indien zu wochenlangen Protesten gegen Vergewaltigungen und Demonstrationen für mehr Frauenrechte geführt.

Anwalt Singh sagte, einer seiner Mandanten sei zum Zeitpunkt der Tat erst 17 Jahre alt gewesen – und nicht wie von der Polizei behauptet 20 Jahre. Er müsse daher vor ein Jugendgericht gestellt werden.

Sein zweiter Mandant sei nicht am Tatort gewesen und daher unschuldig. Die Anwälte der beiden anderen Verurteilten traten vom Fall zurück. Die Familie ihrer Mandanten hätten sich zu sehr eingemischt, hiess es.

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