Verurteilte Mutter der Horgener Zwillinge akzeptiert Urteil

Die Frau, die im Dezember 2007 in Horgen ZH ihre Zwillinge getötet hat, will beim Bundesgericht nicht mehr um die Umwandlung ihrer ambulanten in eine stationäre Massnahme kämpfen.

Das Haus in Horgen, in dem die Kinder getötet wurden (Archiv) (Bild: sda)

Die Frau, die im Dezember 2007 in Horgen ZH ihre Zwillinge getötet hat, will beim Bundesgericht nicht mehr um die Umwandlung ihrer ambulanten in eine stationäre Massnahme kämpfen.

Sie hat ihre Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts zurückgezogen, wie das Bundesgericht am Montag bekanntgab.

Das Obergericht des Kantons Zürich hatte die Frau Ende 2013 wegen mehrfachen Mordes ihrer siebenjährigen Zwillinge und vorsätzlicher Tötung ihrer erstgeborenen sieben Wochen alten Tochter schuldig gesprochen. Es verhängte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine ambulante Massnahme. Damit bestätigte es das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Horgen.

Verteidiger Thomas Fingerhuth hatte erfolglos eine stationäre Massnahme beantragt, die seine Mandantin in der speziellen Therapieabteilung der Vollzugsanstalt Hindelbank BE absolvieren würde. Nur so erhalte sie die dringend nötige intensive Therapie. Mit einer Beschwerde ans Bundesgericht sollte die Umwandlung der ambulanten in eine stationäre Therapie erreicht werden.

Wie das Bezirksgericht Horgen hatte das Obergericht eine ambulante strafvollzugsbegleitende Massnahme für die unbestritten schwer gestörte Frau angeordnet. Dies, weil bei einer stationären Massnahme jeweils nach fünf Jahren der Therapieerfolg beurteilt wird. Also hätte theoretisch die Verurteilte schon nach fünf Jahren als nicht mehr rückfallgefährdet gelten können und entlassen werden müssen.

De facto stationäre Massnahme

Allerdings kann die heute 41-jährige Frau de facto eine stationäre Massnahme absolvieren: Das Bezirksgericht hatte dafür gesorgt, dass sie in der damals neuen Therapieabteilung in Hindelbank bleiben kann, so lange dort Platz ist.

Wie Fingerhuth zur Nachrichtenagentur sda sagte, ist sie nach wie vor in dieser Abteilung. Über die Gründe, die zu einem Rückzug der Beschwerde geführt haben, machte der Anwalt keine Angaben.

Die Frau hatte im Juli 1999 ihre sieben Wochen alte Tochter vorsätzlich getötet, wie sie vor dem Bezirksgericht Horgen überraschend gestanden hatte. Bis dahin hatte man plötzlichen Kindstod angenommen.

In der Nacht auf Heiligabend 2007 erstickte sie ihre schlafenden siebenjährigen Zwillinge in deren Betten. Als Grund für diese Tat gab sie vor dem Zürcher Obergericht Eifersucht an. Sie sei wütend und eifersüchtig auf die beiden und ihr schönes Leben gewesen. Nicht ertragen konnte sie, dass ihre eigene Mutter sich so liebevoll den Enkelkindern zuwandte und von diesen geliebt wurde.

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