Der wegen Protesten gegen die Herrscher in Bahrain zu lebenslanger Haft verurteilte Menschenrechtsaktivist Abdelhadi al-Chawadscha will nach 110 Tagen seinen Hungerstreik beenden. Al-Chawadscha werde am Montagabend seinen Hungerstreik beenden, kündigte sein Anwalt Mohamed al-Dschischi an.
Al-Chawadscha, der auch die dänische Staatsangehörigkeit besitzt, war im Frühjahr 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Justiz wirft ihm einen Umsturzversuch gegen das bahrainische Königshaus vor.
Aus Protest gegen seine Inhaftierung trat al-Chawadscha am 8. Februar in den Hungerstreik. Vergangene Woche wurde der 52-Jährige geschwächt und abgemagert in einem Rollstuhl zum Berufungsgericht in der Hauptstadt Manama gebracht, das sich mit seinem Fall befasst. Nach Angaben seines Anwalts wurde er im Gefängnis zwangsernährt.
Erst vor vier Tagen war al-Chawadschas Tochter, Zeinab, zu einem Montag Haft verurteilt worden, weil die 29-Jährige Ende April an einer Solidaritätskundgebung für ihren Vater teilgenommen hatte. Auch Zeinab al-Chawadscha ist in Bahrain für ihr Engagement für die Menschenrechte bekannt.
Unter Auflagen entlassen
Unterdessen wurde der wegen Protesten festgenommene bahrainische Menschenrechtsaktivist Nabil Radschab unter Auflagen aus der Haft entlassen. Der auch in diesem Fall tätige Anwalt al-Dschischi sagte der Nachrichtenagentur AFP, Radschab habe eine Kaution über umgerechnet 752 Franken hinterlegen müssen. Ausserdem unterliege er einem Reiseverbot.
Radschab war am 5. Mai festgenommen worden. Ihm wird in zwei Fällen vorgeworfen, an verbotenen Demonstrationen teilgenommen zu haben und in einem Fall, über den Kurznachrichtendienst Twitter die Herrscherfamilie beleidigt zu haben.
Der schiitische Aktivist machte das Siegeszeichen, als er im Beisein von Angehörigen und Unterstützern eine Polizeistation in Manama verliess. Er werde sich weiter für Menschenrechte einsetzen, für Meinungsfreiheit kämpfen und die Schwachen verteidigen, sagte er.
Die Verteidigung beantragte, alle drei Vorwürfe gegen Radschab in einem Prozess zu verhandeln. Bei einem Gerichtstermin am 16. Juni solle dies geprüft werden, sagte al-Dschischi.