Verurteilter Gemeindeammann von Wohlen AG wird des Amtes enthoben

Der wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung verurteilte Gemeindeammann von Wohlen AG, Walter Dubler, wird seines Amts enthoben. Das hat der Aargauer Regierungsrat entschieden. Der parteilose Dubler ist bereits seit mehr als einem Jahr vom Amt suspendiert.

Der wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung verurteilte Gemeindeammann von Wohlen AG, Walter Dubler, wird seines Amts enthoben. Das hat der Aargauer Regierungsrat entschieden. Der parteilose Dubler ist bereits seit mehr als einem Jahr vom Amt suspendiert.

Es gebe kein Vertrauen mehr, sagte Frau Landamman Susanne Hochuli (Grüne) am Freitag vor den Medien in Aarau. Eine Rückkehr von Dubler würde das ordnungsgemässe Funktionieren des Gemeinderats und der Gemeinde gefährden.

Daher werde Dubler disziplinarisch entlassen, sagte Hochuli. Der Regierungsrat entzog einer möglichen Beschwerde von Dubler an das kantonale Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung.

Obergericht stellte Betrug fest

Im September hatte das Aargauer Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts Zurzach gegen den 61-jährigen Dubler bestätigt und sogar verschärft. Das Obergericht wies die Berufung von Dubler, der sich in Wohlen während Jahren wie ein «Dorfkönig» aufführte, vollumfänglich ab. Dubler war seit 1998 Gemeindeammann.

Die zweite Instanz hiess jedoch die Berufung der Staatsanwaltschaft gut. Sie verurteilte den Präsidenten der Freiämter Metropole Wohlen zusätzlich wegen Betrugs im Zusammenhang mit nicht abgelieferten Sitzungsgeldern aus weiteren Tätigkeiten.

In diesem Punkt war Dubler in erster Instanz freigesprochen worden. Deshalb verschärfte das Obergericht die ursprünglich ausgesprochene Geldstrafe. Dubler wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt.

Zusätzlich zu diesen 66’000 Franken kommt eine Verbindungsbusse von 6000 Franken dazu. Erstinstanzlich war eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 45’000 Franken, bestehend aus 150 Tagessätzen zu 300 Franken, sowie eine Busse von 5000 Franken ausgesprochen worden.

Der Prozess am Obergericht fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Fall ist noch am Bundesgericht hängig. Dubler hatte bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zurzach im März einen Schwächeanfall erlitten.

Sitzungsgelder in eigene Tasche gesteckt

Der Gemeindeammann hatte nur einen Teil der Sitzungsgelder, die er als Präsident eines Regionalplanungsverbandes bekam, in die Kasse von Wohlen abgeliefert. Zudem liess Dubler ohne Gemeinderatsbeschluss zu seinen Gunsten rund 4000 Franken zu viel in die Pensionskasse einbezahlen.

Das Gemeindeparlament hatte Dubler gegen dessen Willen per 1. Januar 2014 den Jahresbruttolohn um 28’405 Franken auf 188’770 Franken gekürzt. Der Gemeindeammann konnte sich mit der Lohnsenkung nicht abfinden.

Insgesamt hatte die erste Instanz das Verschulden von Dubler als «nicht mehr als leicht» eingestuft. Dubler habe das Vertrauen des Gemeinderates und der Einwohner missbraucht. Als vom Volk gewählter Gemeindeammann habe er sich über gesetzliche Vorgaben gestellt und diese nach seinem Gutdünken ausgelegt.

Der parteilose Kommunalpolitiker Dubler ist bereits seit dem 16. November 2015 von seinem Amt als Gemeindeammann suspendiert. Das hatte der Regierungsrat auf Antrag des Gemeinderates verfügt. Dubler musste seinen Schlüssel zum Gemeindehaus abgeben.

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