Verurteilter Genetiker will Fall ans Bundesgericht weiterziehen

Der französische Genetiker, der vom Waadtländer Appellationsgericht der Tötung seiner Stiefmutter schuldig gesprochen worden ist, zeigt sich von dem Urteil „verblüfft“. Er verstehe nicht, wie das Gericht zu diesem Entscheid habe kommen können, sagte er in einem Interview mit der Sonntagszeitung „Le Matin Dimanche“.

Blick in den Gerichtssaal des Waadtländer Appellationsgerichtes (Archiv) (Bild: sda)

Der französische Genetiker, der vom Waadtländer Appellationsgericht der Tötung seiner Stiefmutter schuldig gesprochen worden ist, zeigt sich von dem Urteil „verblüfft“. Er verstehe nicht, wie das Gericht zu diesem Entscheid habe kommen können, sagte er in einem Interview mit der Sonntagszeitung „Le Matin Dimanche“.

Er habe noch nicht mit seinen Anwälten gesprochen, ein Weiterzug ans Bundesgericht sei aber wahrscheinlich.

Das Berufungsgericht hatte den 48-Jährigen am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt, nachdem er erstinstanzlich freigesprochen worden war. Der Angeklagte, der in Frankreich lebt, war nicht zur Urteilsverkündung gekommen.

Das Gericht hatte eine Verhaftung angeordnet. Eine solche ist allerdings unwahrscheinlich, weil Frankreich keine Staatsbürger ausliefert. Bei seinem Entscheid, nicht vor Gericht zu erscheinen, sei er dem Rat seiner Anwälte gefolgt, erklärte der Verurteilte.

Das Drama hatte sich am 9. Januar 2010 ereignet und in der Westschweiz hohe Wellen geworfen: Die damals 66-jährige Stiefmutter des Angeklagten, eine bekannte Gemeindepolitikerin, war von ihrem Stiefsohn in Vaux-sur-Morges VD tot aufgefunden worden.

Dieser geriet schnell in Verdacht. Er wurde verhaftet und verbrachte 28 Monate in Untersuchungshaft. Er beteuerte aber von Anfang an seine Unschuld.

Nächster Artikel