Der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei legt Rekurs ein gegen seine Verurteilung in der Affäre Hildebrand. Wegen seiner Rolle dort hatte er eine bedingte Geldstrafe erhalten.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft sprach Lei am Dienstag wegen versuchter Verleitung und Gehilfenschaft zum Bankgeheimnisverrat schuldig und erlegte ihm per Strafbefehl eine Busse auf.
Lei wird vorgeworfen, dass er einen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin dazu überredet hat, SVP-Nationalrat Christoph Blocher geheime Bankunterlagen weiterzugeben.
Der Thurgauer soll zudem «mehrfach auf den IT-Mitarbeiter eingewirkt» haben, die Daten auch der «Weltwoche» zuzuspielen. Laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Dienstag soll er die Dokumente schliesslich selber Blocher und der «Weltwoche» weitergeleitet haben.
Dafür wurde Lei nun bedingt mit 150 Tagessätzen zu je 110 Franken bestraft. Zudem muss er eine Busse von 3300 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen. Im «Weltwoche»-Artikel wurde Philipp Hildebrand vorgeworfen, geheime Devisengeschäfte getätigt zu haben. Die Affäre führte schliesslich zum Sturz des Nationalbankpräsidenten.
Es kommt zum Prozess
Lei ist mit dem Urteil aus Zürich nicht zufrieden. Sein Anwalt Valentin Landmann sagte, dass sein Mandant bereits Rekurs dagegen eingelegt habe. Damit kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Einzelrichter.
«Wir sehen keine Gehilfenschaft zur Bankgeheimnisverletzung, nur weil man jemandem einen Termin bei einem Politiker vermittelt», sagte Landmann. Er betonte, dass aber ohnehin ein beträchtlicher Teil der Vorwürfe gegen Lei fallengelassen worden sei. «Was übrig bleibt, ist nicht dramatisch.»
Rechtsanwalt Lei hat sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht der Berufsgeheimnisverletzung schuldig gemacht und auch kein Geschäftsgeheimnis verletzt. Der IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin hatte behauptet, Lei habe ihn als Rechtsanwalt und nicht als alter Schulfreund beraten. Diesen Vorwurf konnte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht erhärten.
Die Unterlagen steckten zudem in einem verschlossenen Couvert, so dass auch der Vorwurf der Geschäftsgeheimnisverletzung fallengelassen wurde.
Verfahren gegen Hildebrand eingestellt
Für Hildebrand hat die ganze Affäre zumindest juristisch keine Folgen: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen Verstosses gegen die Insiderstrafnorm offiziell ein. Devisengeschäfte würden gemäss Strafgesetzbuch nicht in den Geltungsbereich der Insiderstrafnorm fallen, begründete die Staatsanwaltschaft diesen Entscheid.
Auch das Verfahren gegen Hildebrands Kundenberater wurde fallengelassen. Die Ermittler fanden keine Anhaltspunkte dafür, dass dieser Bank-Mitarbeiter in irgend einer Form Informationen über Devisentransaktionen weitergegeben haben soll.