Das Schreckgespenst Jugendgewalt verliert weiter an Bedeutung. Auch wegen anderer Delikte sind 2014 weniger Minderjährige verurteilt worden. Dagegen verharrten die Verurteilungen von Erwachsenen auf Rekordniveau.
Letztes Jahr wurden gegen Jugendliche noch 1400 Urteile wegen Gewaltstraftaten gefällt, 16 Prozent weniger als 2013. Seit 2010 beträgt der Rückgang bei den Gewaltdelikten Minderjähriger fast 50 Prozent, wie die am Dienstag publizierten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigen.
Insgesamt fällten Richter und Behörden letztes Jahr noch 12’800 Urteile gegen Jugendliche. Das sind 4 Prozent weniger als 2013. Gegenüber 2010 beträgt das Minus gar 18 Prozent. Dagegen stagnierte bei den Erwachsenen die Zahl der Verurteilungen mit über 110’000 nahe beim Höchststand des Vorjahres.
Weniger Verstösse gegen das Strafgesetzbuch
Die Urteile wegen Delikten gegen das Strafgesetzbuch (StGB) waren 2014 sowohl bei den Jugendlichen (-6 Prozent) wie auch bei den Erwachsenen (-7 Prozent) rückläufig. Auf der anderen Seite registrierte das BFS bei den Minderjährigen einen markanten Anstieg des Betäubungsmittelhandels um gut einen Fünftel.
Bei den Erwachsenen stand dem positiven Trend namentlich bei den Diebstählen (-14 Prozent) ein deutliche Zunahme bei den Verkehrsdelikten gegenüber. Hier erreichten die Verurteilungen mit 58’300 (+6 Prozent) einen neuen Höchstwert. Stark zugenommen haben laut BFS vor allem Fälle von grober Verletzung der Verkehrsregeln.
Bei den Frauen war der Anstieg besonders ausgeprägt. Dennoch stehen sie sowohl bei den Strassenverkehrsdelikten wie auch bei den Verurteilungen von Erwachsenen insgesamt mit einem Anteil von je etwa einem Sechstel klar in der Minderheit.
2014 waren gemäss den Daten des BFS gut 40 Prozent der verurteilten Personen im Erwachsenenalter schweizerischer Nationalität. Personen, die nicht dauerhaft im Land wohnhaft sind, machten ein Drittel aus, Angehörige der ausländischen Wohnbevölkerung einen Viertel. Bei den Jugendlichen waren sieben von zehn Verurteilten schweizerische Staatsangehörige.
Mehr kurze unbedingte Freiheitsstrafen
Die im Rahmen der Revision des Sanktionenrechts im Jahr 2007 für die Erwachsenen eingeführte bedingte Geldstrafe ist mit knapp 76’300 Verurteilungen weiterhin die am häufigsten verhängte Strafe .
Die mit der Revision zurückgedrängte unbedingte Freiheitsstrafe von einem bis sechs Monaten wird seit 2010 aber wieder vermehrt angeordnet. Trotz einem leichten Rückgang im Jahr 2014 werden heute jährlich knapp 6900 dieser kurzen Freiheitsstrafen verhängt, 26 Prozent mehr als vor der Revision.