Verwahrter Sexualtäter nach Vollzugslockerungen wieder in U-Haft

Ein wegen Sexualdelikten im Kanton Luzern verwahrter Mann, dem Vollzugslockerungen gewährt wurden, ist wegen des Verdachts auf ein Sexualdelikt erneut festgenommen worden. Er sitzt in Basel in Untersuchungshaft.

Ein Gefängnistrakt (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein wegen Sexualdelikten im Kanton Luzern verwahrter Mann, dem Vollzugslockerungen gewährt wurden, ist wegen des Verdachts auf ein Sexualdelikt erneut festgenommen worden. Er sitzt in Basel in Untersuchungshaft.

Die Festnahme erfolgte am 16. Februar. Eine Person unter der Schutzaufsicht der Justizvollzugsbehörde des Kantons Luzern sei festgenommen worden und sitze in Basel in Untersuchungshaft, bestätigte ein Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft Angaben der Tageszeitung „Blick“ vom Mittwoch. Grund sei der Verdacht auf ein Sexualdelikt.

Der 55-jährige Mann war vom Luzerner Obergericht 1999 zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt worden, wie es bei der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug des Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartements auf Anfrage hiess. Der Vollzug wurde zugunsten einer Verwahrung aufgeschoben. Verurteilt wurde der Mann wegen 21 Delikten zwischen 1983 bis 1992.

Resozialisierung

Laut der Dienststelle entschied das Luzerner Verwaltungsgericht später, dass schrittweise Vollzugslockerungen im Sinne des Stufenvollzugs umzusetzen seien. Nach erfolgreich absolvierten Urlauben aus dem geschlossenen Vollzug habe die erste Stufe in der Versetzung in den offenen Vollzug bestanden.

Die Vollzugs- und Bewährungsdienste hätten sich 2008 und 2010 allerdings „gegen jegliche Vollzugsöffnungen ausgesprochen“, heisst es in einer von Barbara Ludwig, Leiterin der Dienststelle, per E-Mail übermittelten Stellungnahme.

Das Gericht habe noch 2004 ein Begehren des Verwahrten auf Entlassung abgelehnt, ab 2008 aber Vollzugslockerungen geprüft, sagte Verwaltungsgerichtspräsident Heiner Eiholzer dem Regionaljournal Zentralschweiz von Schweizer Radio DRS. Solche seien nach geltendem Recht bei Verwahrungen immer wieder zu prüfen.

Das Gericht habe sich auf ein „überzeugendes und sehr umfassendes Gutachten“ gestützt und Lockerungen bewilligt, sagte Eiholzer. Bei Vollzugslockerungen sei jemand „schrittchenweise, ganz sachte“ an die Freiheit heran zu führen. Klar sei: Dies werde immer überwacht mit einer strikten Vollzusgplanung.

Enge Überwachung

Für den 55-Jährigen wurde laut der Dienststelle Justizvollzug ein „engmaschiges Betreuungssystem installiert“: Er lebte im Rahmen eines Wohn und Arbeitsexternats in Basel und musste eine Fussfessel tragen. Zudem musste er sich regelmässig bei einem Bewährungshelfer melden und Termine bei einem Psychotherapeuten einhalten.

Eiholzer sagte gegenüber dem Radio, das Verwaltungsgericht habe „nach bestem Wissen und Gewissen“ entschieden. Es sei „äusserst bedauerlich“, wenn die Entwicklung anders verlaufe als angenommen. Gerichtspersonen müssten indes mit dieser Ungewissheit leben.

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