Der Kanton Baselland will sich bei der familienergänzenden Kinderbetreuung finanziell nicht direkt engagieren, sondern nur die Rahmenbedingungen regeln. Den Gemeinden soll ein hohes Mass an Autonomie eingeräumt werden.
Bei der familienergänzenden Kinderbetreuung will sich der Kanton Baselland finanziell nicht direkt engagieren – jedoch die Rahmenbedingungen regeln. Den Gemeinden soll ein hohes Mass an Autonomie gewährt werden.
Dies sieht ein Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung vor, das die Regierung in die Vernehmlassung geschickt hat und das erstmals den Vorschul- und Schulbereich umfasst. Den am Mittwoch veröffentlichten Gesetzesentwurf sieht die Exekutive als indirekten Gegenentwurf zu zwei Volksinitiativen, die 2012 von bürgerlicher Seite eingereicht worden waren.
Der Entscheid, ob sie ihr Kind in eine Krippe oder in einen Hort schicken, soll gemäss einer Regierungsmitteilung allein bei den Eltern liegen. Der Staat sei einzig für die Rahmenbedingungen zuständig, die auch minimale Qualitätsvorgaben enthalten. Zudem will sich der Kanton finanziell an der Aus- und Weiterbildung von Personen beteiligen, die in der Kinderbetreuung tätig sind.
Viel Handlungsspielraum für Gemeinden
Die Gemeinden sollen gemäss dem Gesetzesentwurf verpflichtet werden, den Bedarf nach Betreuungsplätzen abzuklären und bei Bedarf aktiv zu werden. Zum Angebot macht der Kanton den Kommunen aber keine Vorgaben, sie können selbst entscheiden, ob die Kinder in Tagesstätten, in Tagesfamilien, an Mittagstischen oder in weiteren schulergänzenden Angeboten betreut werden sollen.
Frei sind die Gemeinden gemäss der Mitteilung auch bezüglich der Tarifgestaltung und des Finanzierungsmodells. Sie können ebenso Betreuungsgutscheine abgeben wie Institutionen unterstützen.
Um die familienergänzende Tagesbetreuung wird im Kanton Baselland seit Jahren gestritten. Die Regierung sieht im Gesetzesentwurf nun einen «Durchbruch». Grundlage für das neue Gesetz bildeten zwei «Runde Tische» mit den politischen Parteien, dem Gemeindeverband, Vertretern von Arbeitgebern und -nehmern und der Verwaltung.
Im März 2012 hatte der Baselbieter Souverän ein Gesetz zur familienergänzenden Kinderbetreuung im Frühbereich mit 49 Prozent Ja zu 51 Prozent Nein abgelehnt. Die Arbeit an der entsprechenden Vorlage zum Schulbereich wurde darauf sistiert. Die verworfene Vorlage sah Betreuungsgutscheine vor. Zudem sollte der Kanton 30 Prozent der Kosten der Gemeinden übernehmen.