Mit der Übernahme von 90 zusätzlichen Personen beherbergt die Gemeinde Aarburg AG künftig fast achtmal mehr Asylsuchende als dass dies der kantonale Verteilschlüssel vorsieht. Aarburg ist aber nicht die einzige Aargauer Gemeinde, deren Kontingent aufgrund der aktuellen Lage überschritten wird.
Die Aargauer Regierung veröffentlichte im Rahmen der Beantwortung einer grossrätlichen Interpellation am Freitag eine Liste, welche die Verteilung der Asylbewerber auf die Aargauer Gemeinden detailliert aufzeigt. Die Zahlen beziehen sich auf den Stand von Mitte 2014.
Die 213 Aargauer Gemeinden müssten gemäss Verteilschlüssel 1’357 Personen aufnehmen. Allein in Gemeindeunterkünften befanden sich Mitte Jahr 1’225 Personen. Dazu kamen fast 1’400 Personen in kantonalen Unterkünften.
Ersatzabgabe bringt Kanton 250’000 Franken
Weil nicht alle Gemeinden ihre Aufnahmepflicht erfüllen, zahlten sie für 275 nicht belegte Plätze dem Kanton eine Ersatzabgabe. Diese betrug im zweiten Quartal 2014 rund 250’000 Franken.
Die Gemeinde Aarburg AG muss gemäss dem kantonalem Verteilschlüssel 15 Asylbewerber aufnehmen. Mitte Jahr waren bereits 24 Asylbewerber in der Gemeinde untergebracht. Mit den 90 zusätzlichen Personen, die der Kanton unterbringen möchte, käme die Gemeinde auf 114 Asylbewerber.
Auch in anderen Aargauer Gemeinden wird der Verteilschlüssel stark strapaziert. Rekingen beispielsweise müsste aufgrund seiner Einwohnerzahl zwei Asylbewerber aufnehmen. Ende Juni waren aber auf Gemeindegebiet 56 Personen in einer kantonalen Unterkunft anwesend.
Auch die Unterkünfte in den Aargauer Vorortsgemeinden Buchs und Suhr sind stark belastet. Suhr mit einer Aufnahmepflicht von 21 Personen beherbergt derzeit 137 Asylsuchende, Buchs mit einer Pflichtquote von 16 sogar deren 179. In beiden Gemeinden betreibt der Kanton Grossunterkünfte.
Vorgehen im Fall Aarburg verteidigt
In der am Freitag von der Regierung veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation aus Kreisen der SVP, FDP, BDP, EVP und EDU verteidigt die Regierung noch einmal das Vorgehen im Fall Aarburg. Der Kantonale Sozialdienst informiere die Gemeinden jeweils nach Abschluss des Mietvertrages, aber vor Bezug der Unterkunft.
Die Regierung gibt zu, dass die Information und die Kommunikation mit den Gemeinden «gezwungenermassen» in einem engen zeitlichen Rahmen und teilweise kurzfristig verlaufe. Nur in Ausnahmefällen, wie jenem von Aarburg, nehme die Departementsvorsteherin selber Kontakt mit der Gemeinde auf.
Aarburg sei aufgefordert worden, sachliche Gespräche mit dem kantonalen Sozialdienst aufzunehmen, um Probleme, wie beispielsweise die Einschulung der Kinder, zu besprechen. Dieser Aufforderung sei Aarburg bisher noch nicht nachgekommen, schreibt die Regierung.