Viele Asylsuchende verschwinden vor der Rückführung

Knapp die Hälfte der Asylsuchenden, die gemäss dem Dublin-Abkommen die Schweiz verlassen müssten, gilt als verschwunden. Diese Menschen können nicht in das für sie zuständige Land rückgeführt werden. Dies belegen Zahlen des Bundesamts für Migration (BFM).

Asylsuchende tauchen manchmal auch unter (Symbolbild) (Bild: sda)

Knapp die Hälfte der Asylsuchenden, die gemäss dem Dublin-Abkommen die Schweiz verlassen müssten, gilt als verschwunden. Diese Menschen können nicht in das für sie zuständige Land rückgeführt werden. Dies belegen Zahlen des Bundesamts für Migration (BFM).

Insgesamt sind seit Inkrafttreten des Dublin-Abkommens am 1. Januar 2009 bis Ende November 2012 23’250 Überstellungs-Entscheide rechtskräftig geworden. Diese Asylsuchenden hätten also in jenen Dublin-Vertragsstaat zurückgeschickt werden sollen, in dem sie ihr erstes Asylgesuch auf europäischem Boden gestellt hatten.

Wie die BFM-Zahlen jedoch zeigen, passierte dies in der Tat nur bei etwa 11’000 Personen. 1638 Asylsuchende konnten nicht überstellt werden, weil sie sich in medizinischer Pflege befanden, wegen strafrechtlicher Delikte in Haft sassen oder weil die Überstellungsfrist von sechs Monaten abgelaufen war. BFM-Sprecherin Gaby Szöllösy bestätigte von den Zeitungen „Zentralschweiz am Sonntag“ und „Südostschweiz am Sonntag“ genannte, neue Zahlen.

738 Personen mussten laut BFM nicht ausgewiesen werden, weil sie – animiert durch finanzielle Anreize – freiwillig in ihr Heimatland zurückkehrten. Es bleiben also rund 10’000 Asylsuchende übrig, die den Maschen des Dublin-Systems entgangen und untergetaucht sind.

Viele der Verschwundenen würden ausreisen, erklärte Szöllösy. In diesem Fall verlängert sich die Überstellungsfrist auf 18 Monate. Taucht die Person innert dieser Frist wieder auf, wird sie ausgeführt.

Wird sie aber danach aufgegriffen, ist eine Überstellung nicht mehr möglich. Dann wird eine Wiederaufnahme respektive ein Asylverfahren in der Schweiz eingeleitet.

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