Vergewaltiger kommen häufig mit einer bedingten Gefängnisstrafe davon. Obwohl sie rechtskräftig verurteilt sind, müssen sie somit keinen Tag hinter Gitter.
Für Schlagzeilen sorgte vor knapp zwei Wochen der Fall eines 28-Jährigen, der eine 16-Jährige vergewaltigt und mehrere minderjährige Mädchen missbraucht hat. Er wurde vom Kreisgericht See-Gaster SG zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Probezeit beträgt jeweils drei Jahre.
Tatsächlich bezahlen muss der Täter eine Genugtuung von 15’000 Franken an das Vergewaltigungsopfer sowie eine Genugtuung von 3000 Franken an ein weiteres Missbrauchsopfer.
Jeder dritte Fall nur «bedingt»
Insgesamt wurde im letzten Jahr in jedem dritten Vergewaltigungsfall nur eine bedingte Strafe ausgesprochen, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Gemäss Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS), die der Nachrichtenagentur sda vorliegen, wurden 2015 insgesamt 82 Personen wegen Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt. 26 davon erhielten eine bedingte Freiheitsstrafe, weitere 17 eine teilbedingte.
Die Zahlen aus den Vorjahren sind ähnlich. 2014 waren 30 von 105 verhängten Gefängnisstrafen bedingt, 20 teilbedingt. Im Vorjahr wurden von insgesamt 102 Vergewaltigungsfällen in 21 Fällen bedingte, in 27 teilbedingte Strafen ausgesprochen.
Gemäss Strafgesetz müssen Vergewaltiger zwischen einem bis zu zehn Jahren hinter Gitter. Allerdings können die Gerichte Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren auch nur bedingt aussprechen, «wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten.»