Um die hohen Pflegekosten in der Schweiz zu sparen, hat eine Devisenhändlerin einen ihr anvertrauten demenzkranken 74-jährigen Senior in Indien ausgesetzt und seinem Schicksal überlassen. Dort starb der Mann. Dafür erhielt die Frau eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Das Obergericht sprach am Dienstag von einem äusserst planmässigen und gezielten Vorgehen der heute 65-jährigen Beschuldigten aus Basserdorf ZH. Fest steht, dass die Frau am 29. Januar 2008 ihren schwer behinderten Lebenspartner aus dem Alterszentrum Geeren in Seuzach abholte. Wenig später flog sie mit ihm nach Neu Delhi.
Der damals 74-Jährige war nach einem früheren Suizidversuch schwer behindert und zudem an Demenz erkrankt. Allerdings war er immer noch vermögend, wobei die 1987 geborene Tochter der Beschuldigten als Alleinerbin eingesetzt war.
In der indischen Provinz entsorgt
In einem Dorf in der nordindischen Provinz Punjab vertraute die Frau den verwirrten Senior einer Familie an. Dabei war die notwendige medizinische Versorgung nicht gewährleistet – insbesondere das regelmässige Wechseln eines Katheters zum Urinieren.
Gegenüber dem Pflegeheim in Seuzach hatte die Beschuldigte ausgeführt, dass sie mit ihrem langjährigen Lebenspartner zunächst Ferien in Dubai geniessen würde. Danach wolle sie sich in ihrer Wohnung in Bassersdorf alleine um ihn kümmern.
Alles gelogen, wie sich später herausstellte. So überliess die Beschuldigte den früheren Landwirt seinem Schicksal und flog bereits nach wenigen Tagen in die Schweiz zurück. Nach Indien reiste sie nie wieder. Bis der Mann im November 2008 starb.
Obergericht verdoppelt Strafmass
Allerdings hatte die Frau die Rechnung ohne die Behörden gemacht. Noch zu Lebzeiten des Seniors war ihr die Bundespolizei auf die Schliche gekommen. Nachdem der Rentner verstorben war, kam die Beschuldigte für 170 Tage in Untersuchungshaft.
Dort beteuerte sie ihre Unschuld. Dies tat sie auch am Bezirksgericht Winterthur, wo die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Ohne Erfolg – das Gericht sprach wegen Aussetzung eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Alle Parteien legten gegen den Entscheid Berufung ein und sahen sich am Dienstag vor Obergericht. Die Beschuldigte beteuerte erneut ihre Unschuld und dass sie für den Mann nur das Beste gewollt habe. Ihr Verteidiger plädierte auf unschuldig. Der Staatsanwalt forderte sieben Jahre Haft. Schliesslich verdoppelte das Obergericht das erstinstanzliche Strafmass.