Vier von fünf Vorlagen im Sinne des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich am Sonntagabend zufrieden gezeigt mit dem Ausgang der Abstimmungen. Bei vier der fünf Vorlagen war das Volk seinen Empfehlungen gefolgt.

Johann Schneider-Ammann, Simonetta Sommaruga, Eveline Widmer-Schlumpf und Doris Leuthard nehmen zu den Abstimmungsergebnissen Stellung (v.l.n.r.) (Bild: sda)

Der Bundesrat hat sich am Sonntagabend zufrieden gezeigt mit dem Ausgang der Abstimmungen. Bei vier der fünf Vorlagen war das Volk seinen Empfehlungen gefolgt.

Zur Bauspar-Initiative sagte Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf, die Mehrheit habe gesehen, dass ein Ja übertriebene Steuerabzugsmöglichkeiten gebracht hätte. Breite Kreise wären von diesem Bauspar-Modell ausgeschlossen gewesen.

Die zweite Bauspar-Initiative, über die das Volk am 17. Juni abstimmt, lehnt der Bundesrat ebenfalls ab. Bei einem zweiten Nein will der Bundesrat mit dem Kanton Basel-Land das Gespräch suchen, wie Widmer-Schlumpf sagte. Der Kanton, der das am Sonntag abgelehnte Bauspar-Modell anwendet, verhalte sich bereits heute „nicht steuerharmonisierungskonform“.

Das Abstimmungsresultat zur Buchpreisbindung kommentierte Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Der Bundesrat verstehe es nicht als Votum gegen das Kulturgut Buch, betonte er. Offenbar betrachte die Mehrheit des Volkes jedoch den freien Markt als besseren Schutz. Der Bundesrat hoffe, dass die Vertreter des freien Marktes nun ihre Versprechen einhielten und auch kleinen Verlagen eine Zukunft gäben.

Einen Appell richtete der Bundesrat auch an die Arbeitgeber: Sie gehe davon aus, dass diese auch nach dem Nein zur Ferien-Initiative grosses Gewicht auf gute Arbeitsbedingungen legten, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Gestresste und erschöpfte Arbeitnehmende verursachten Kosten. Die Initiative sei aber nach Meinung von Bundesrat und Parlament nicht das richtige Mittel gewesen.

Den neuen Verfassungsartikel zu den Geldspielen bezeichnete Sommaruga als gute Grundlage für griffige Regelungen. Es gehe um Dinge wie Geldwäscherei und Spielsucht, stellte sie fest. Nun müssten das Spielbanken- und das Lotteriegesetz angepasst werden.

Schwierige Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Bundesrat und Parlament müssen nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative zahlreiche offene Fragen regeln. Die Umsetzung der Initiative werde nicht einfach, sagte die für die Raumplanung zuständige Bundesrätin Doris Leuthard.

Wie sie vor den Medien erklärte, tritt die Verfassungsbestimmung sofort in Kraft. Dies bedeutet, dass Gemeinden ihren Zweitwohnungsanteil nicht mehr über 20 Prozent anwachsen lassen dürfen.

In zahlreichen Gemeinden, die bereits einen Anteil von mehr als 20 Prozent hätten, komme es deshalb zum Baustopp, sagte Leuthard. Die bereits gebauten Zweitwohnungen dürfen jedoch auch in Zukunft als Zweitwohnung genutzt werden.

Der neue Verfassungsartikel lasse aber zahlreiche Fragen offen, die nun auf Gesetzesstufe geregelt werden müssten. So muss laut Leuthard geklärt werden, welche Wohnungen genau als Zweitwohnungen gelten sollen. Klärungsbedarf bestehe auch in der Frage, was bis am 1. Januar 2013 mit hängigen Baubewilligungsverfahren geschehen solle.

Nach Ansicht des Bundesrat hat das Volk mit der Zustimmung zu der Initiative seinem Unbehagen über kalte Betten und teilweise zu hohe Preise für Einheimische ausgedrückt. Der Bundesrat teile das Anliegen, dass mit dem Boden sorgsam umgegangen werde, sagte Leuthard.

Nächster Artikel