Vier Vorlagen kommen am 18. Mai zur Abstimmung

Vier Vorlagen werden dem Volk am 18. Mai 2014 zur Abstimmung vorgelegt. Darunter ist das Gripen-Fonds-Gesetz, gegen das die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), linke Parteien und Organisationen sowie die GLP das Referendum ergriffen haben.

Der Souverän kann im Mai über vier Vorlagen bestimmen (Bild: sda)

Vier Vorlagen werden dem Volk am 18. Mai 2014 zur Abstimmung vorgelegt. Darunter ist das Gripen-Fonds-Gesetz, gegen das die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), linke Parteien und Organisationen sowie die GLP das Referendum ergriffen haben.

Das Gesetz bildet die Grundlage für die Finanzierung von 22 Gripen-Kampfflugzeugen des schwedischen Herstellers Saab für gut 3,1 Milliarden Franken. Während zehn Jahren sollen jährlich 300 Millionen Franken in den Fonds fliessen. Das Parlament hatte die Vorlage in der letzten Herbstsession gutgeheissen.

Mit der Initiative „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative) verlangt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde, was rund 4000 Franken im Monat entspricht. Bundesrat, Parlament, bürgerliche Parteien und Wirtschaftsverbände stellen sich gegen das Volksbegehren, SP und Grüne werben für ein Ja.

Lebenslanges Tätigkeitsverbot

Volk und Stände können sich auch zur Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» äussern. Mit dieser verlangt die Organisation Marche blanche, dass verurteilte Pädosexuelle nie wieder mit Minderjährigen oder Abhängigen arbeiten dürfen. Gerichte müssten unabhängig vom Strafmass zwingend ein lebenslanges Tätigkeitsverbot anordnen.

Obwohl dieser Automatismus rechtsstaatlich fragwürdig ist, konnten sich die Räte nicht auf eine gemeinsame Abstimmungsempfehlung zur Initiative einigen. Hingegen haben sie einen inoffiziellen Gegenvorschlag ausgearbeitet: Auch dieser sieht Arbeitsverbote für verurteilte Pädokriminelle vor, zudem Rayon- und Kontaktverbote. Im Gegensatz zur Initiative respektiert die Gesetzesänderung aber den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Schliesslich kommt der direkte Gegenentwurf zur Initiative «Ja zur Hausarztmedizin» zur Abstimmung. Darin wird die Hausarztmedizin als wesentlicher Bestandteil der medizinischen Grundversorgung bezeichnet. Ausserdem ist festgehalten, dass der Bund Vorschriften zur «angemessenen Abgeltung» der Hausärzte macht. Nachdem der Bundesrat auch noch bessere Tarife für Hausärzte in Aussicht gestellt hatte, zogen die Initianten ihr Begehren letzten Herbst zurück.

Die Vorlagen für den 18. Mai hat der Bundesrat am letzten Mittwoch festgelegt. Weil die Referendumsfrist für das Fatca-Abkommen aber erst am (gestrigen) Donnerstag ausgelaufen war, veröffentlichte er seinen Entscheid am Freitag.

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