Vogel- und Tierschützer in der Schweiz sorgen sich um die Wanderfalken. In der Schweiz, aber auch in Deutschland und Österreich wurden mehrere Male absichtlich vergiftete Wanderfalken gefunden. Einige Brutplätze der Greifvogel-Art seien seit Jahren verwaist.
Eine Arbeitsgruppe gegen Wanderfalken-Vergiftung wandte sich am Freitag mit einem Communiqué an die Medien. Zur vom Schweizer Vogelschutz/BirdLife Schweiz koordinierten Gruppe gehören die Stiftung Paneco, die Schweizerische Vogelwarte in Sempach LU und die Stiftung für das Tier im Recht.
Vergiftungen an mehreren Orten
An mehreren Orten hätten Unbekannte Wanderfalken vergiftet, schrieb der Vogelschutz. Die Greifvögel, deren Brutsaison im Vorfrühling beginnt, seien in der Schweiz geschützt. Wer diese Tiere vorsätzlich vergifte, begehe ein Offizialdelikt, das von Amtes wegen verfolgt werden müsse.
Als Beweis für eine Vergiftung dient ein in Zürich aufgenommenes Webcam-Video aus dem Jahr 2011. Die Bilder zeigten, wie ein Wanderfalken-Weibchen beim Rupfen einer mit einem Nervengift präparierten Taube sterbe, schrieb der Vogelschutz.
Nach dieser Aufnahme aufgenommene Recherchen hätten weitere Fälle von Vergiftungen zutage gebracht. Mehrere Strafanzeigen wurden eingereicht. Verurteilungen wegen der Vergiftung von Wanderfalken habe es aber trotz Ermittlungen der Polizei bisher nicht gegeben.
Der Vogelschutz ruft auf, verdächtige Beobachtungen und tot aufgefundene Wanderfalken der Polizei zu melden. Berührt werden sollten die toten Greifvögel nicht – das Nervengift sei auch für Menschen und besonders für Kinder gefährlich, warnten die Vogelschützer.
Zuweilen Zuchttauben als Beute
Als Grund für die Vergiftungen gibt der Vogelschutz an, dass Wanderfalken auch Zuchttauben schlagen würden. Die Greifvögel jagen im Flug andere Vögel und brüten in Felsnischen oder in Gebäuden, wie die Vogelwarte Sempach schreibt.
Wanderfalken starben im vergangenen Jahrhundert in Europa beinahe aus, weil ihnen ab Mitte der Fünfzigerjahre schlecht abbaubare Umweltgifte zusetzten. Dank Schutzmassnahmen erholten sich die Bestände wieder. 2010 soll es in der Schweiz 300 bis 400 Brutpaare gegeben haben.
Gemäss Tierschutzgesetz wird das vorsätzliches Töten von Tieren auf qualvolle und mutwillige Art mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. 2013 meldeten die Kantone dem Bund 18 Verurteilungen nach Straftaten, die Wildvögel betrafen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf seiner Webseite schreibt.