Das Baselbieter Volk wird mit der Initiative „Ja zur Guten Schule Baselland: überfüllte Klassen reduzieren“ auch über einen Gegenvorschlag abstimmen: Der Landrat hat am Donnerstag dem Volksbegehren eine weniger weit gehende Regierungsvorlage direkt als Gegenvorschlag gegenüber gestellt.
Die Initiative war im November 2011 eingereicht worden, während im Rahmen des Sparpakets für den Staatshaushalt auch über Massnahmen im Bildungsbereich diskutiert wurde. Sie verlangt eine Senkung des Richtwerts für die Klassengrösse in Primar- und Sekundarschule von 22 auf 20 Schüler.
Schon zuvor hatten Vorstösse von Grünen und SP im Landrat geringere Richt- und Höchstzahlen für die Klassengrössen verlangt. Die Verfechter all dieser Bestrebungen argumentierten mit den gestiegenen Anforderungen an die Schule und dem pädagogischen Nutzen kleinerer Klassen zu Gunsten der Schüler.
Finanzen ausschlaggebend
Die Regierung schlug darauf vor, die Richtzahl zu belassen, jedoch die Höchstwerte an Primar- und Sekundarschule von 26 auf 24 Schülerinnen und Schüler zu reduzieren. Sie rechnete dabei mit Mehrkosten für die Gemeinden von zusammen etwa einer halben Million Franken. Bei der Initiative ging sie jedoch von knapp 15 Millionen für Kanton und Gemeinden aus.
Für die Mehrheit im Rat gaben nun letztlich die Finanzen den Ausschlag: Alle bürgerlichen Parteien waren gegen die Initiative, nur SP und Grüne unterstützten sie. Die Vorlage der Regierung, gedacht als indirekter Gegenvorschlag zum Volksbegehren, befürworteten hingegen alle Fraktionen.
Schliesslich folgte der Rat beim Verfahren Anträgen der FDP. Mit 51 zu 30 Stimmen lehnte er die Initiative ab und beschloss eine Nein-Empfehlung ans Volk. Zudem stellte er die Regierungsvorlage der Initiative gleich direkt gegenüber, sodass über beides gleichzeitig abgestimmt wird. Und für den Gegenvorschlag beschloss er die Ja-Empfehlung.
Weitere Änderung
Nicht zwingend vors Volk muss zu eine weitere Änderung des Bildungsgesetzes, die die Auflösung von Kindergarten-, Primar- und Sekundarschulklassen nur erlaubt, wenn der Bestand unter 15 Schülerinnen und Schüler sinkt: Der Landrat beschloss dies mit 72 zu 3 Stimmen und damit mit dem nötigen Mehr zum Ausschluss des Abstimmungsobligatoriums.
Die Vorlage ging auf einen SP-Vorstoss von 2011 zurück; Anlass hatten Diskussionen über die Klassenbildung vor dem Hintergrund des Finanzdrucks gegeben. Laut der Bildungskommission des Rats schreibt die Forderung die ohnehin bestehende Praxis fest und hat keine Mehrkosten zur Folge. So waren ausser der FDP alle Fraktionen dafür.