Volksabstimmung über Stuttgart 21 kann wie geplant stattfinden

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsklage gegen den Volksentscheid über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 abgewiesen. Die Klage sei unzulässig, heisst es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Das Volk wird über Stuttgart 21 abstimmen (Archiv) (Bild: sda)

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsklage gegen den Volksentscheid über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 abgewiesen. Die Klage sei unzulässig, heisst es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Mit der Verfassungsklage sollte verhindert werden, dass das für Sonntag angesetzte Referendum stattfindet. Am 27. November sind 7,5 Millionen Wahlberechtigte in Baden-Württemberg aufgerufen, sich für oder gegen das Projekt zu entscheiden. Es ist das erste Referendum in der knapp 60-jährigen Geschichte des Bundeslandes.

Die Deutsche Bahn plant, den denkmalgeschützten Kopfbahnhof in Stuttgart zu einem Tunnelbahnhof umzubauen und diesen mit einer neuen Schnellfahrstrecke nach Ulm zu verbinden. Die Proteste gegen das Milliardenprojekt reissen seit fast zwei Jahren nicht ab.

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