Das Bundesgericht hat die Ungültigkeitserklärung für die Initiative «Gegen die Eröffnung eines Zentrums Islam und Gesellschaft an der Universität Freiburg: Nein zu einer staatlichen Imam-Ausbildung» bestätigt. Die Initiative verstösst gegen das Diskriminierungsverbot.
Die Mehrheit von vier der fünf Lausanner Richter der Ersten öffentlichrechtlichen Abteilung hielten am Mittwoch in einer öffentlichen Beratung fest, dass die Initiative klar auf den Islam abziele. Damit verstosse sie gegen das in der Bundesverfassung festgeschriebene Gebot der Rechtsgleichheit.
Der Initiativtext lässt sich gemäss Bundesgericht auch nicht so interpretieren, dass er mit übergeordnetem Recht vereinbar wäre. Auch eine Teilungültigkeit, wie sie einer der Richter vorschlug, wurde abgewiesen.
Bereits eingeweiht
Mit der von der SVP des Kantons Freiburg eingereichten Initiative sollte das Zentrum für Islam und Gesellschaft an der Universität Freiburg verhindert werden. Es ist diesen Sommer offiziell eingeweiht worden. Die Arbeiten wurden vergangenes Jahr aufgenommen.
Das Zentrum widmet sich der Forschung und interreligiösen Fragen. Es wird hingegen keine Erstausbildung für Imame angeboten. Die Initianten wollten einer solchen von ihnen befürchteten Ausbildung vorsorglich einen Riegel schieben.
Der Grosse Rat des Kantons Freiburg hatte die Initiative vergangenes Jahr für ungültig erklärt. Er stützte sich dabei auf zwei Rechtsgutachten von Verfassungsrechtlern. (Sitzung vom 14.12.2016, Urteil 1C_225/2015)