Im Kanton Aargau dürfte die Volksinitiative für ein Moratorium bei Windkraftanlagen wohl zustande kommen. Die Initianten wollen das Begehren übernächste Woche bei der Staatskanzlei einreichen.
Man habe bislang knapp genug beglaubigte Unterschriften, sagte Cornelius Andreaus vom Initiativkomitee am Dienstag auf Anfrage.
Die Gemeindekanzleien hätten jedoch zahlreiche Unterschriften für ungültig erklärt. Das Problem ist gemäss Andreaus, dass viele Unterzeichner ihre Personalien von einem Familienmitglied aufschreiben liessen und nur selbst unterzeichneten.
Die einjährige Sammlungsfrist läuft am 17. Mai ab. Die Initianten wollen das Begehren einen Tag zuvor bei der Staatskanzlei einreichen. Im Aargau sind für das Zustandekommen einer Volksinitiative mindestens 3000 Unterschriften von Stimmberechtigen notwendig.
Hohe Hürden für Windkraftanlagen
Die Initiative fordert, dass der Kanton keine Standorte für den Betrieb von Windkraftanlagen in den Richtplan aufnehmen soll, solange Kernkraftwerke in Betrieb sind.
Vor Inbetriebnahme soll ein absoluter Bedarf an Windenergie aus dem Kanton Aargau zur eidgenössischen Stromversorgung nachgewiesen sein.
Eine Windkraftanlage soll mindestens drei Kilometer von einem bewohnten Gebäude und mindestens einen Kilometer von einem Naturschutzgebiet entfernt sein. Zudem soll beim Betrieb der Windkraftanlagen jegliches Risiko durch Emissionen für Mensch und Tier nachweisbar ausgeschlossen werden können.