Volksinitiative will vorerst keine Windkraftanlagen im Aargau

Solange kein Bedarf besteht, sollen im Kanton Aargau keine Windkraftanlagen in Betrieb genommen oder in den Richtplan aufgenommen werden. Dies verlangt die bei der Staatskanzlei eingereichte Volksinitiative «Windkraftmoratorium Aargau».

Solange kein Bedarf besteht, sollen im Kanton Aargau keine Windkraftanlagen in Betrieb genommen oder in den Richtplan aufgenommen werden. Dies verlangt die bei der Staatskanzlei eingereichte Volksinitiative «Windkraftmoratorium Aargau».

Das aus fünf Einzelpersonen bestehende Initiativkomitee schlägt zwei Änderungen in der Kantonsverfassung vor. Dies geht aus dem kantonalen Amtsblatt vom Freitag hervor.

Die Initianten wollen erreichen, dass der Kanton Aargau keine Standorte für den Betrieb von Windkraftanlagen in den Richtplan/Nutzungsplan aufnimmt. Dies soll gelten, solange Kernkraftwerke in Betrieb sind und kein absoluter Bedarf an Windenergie aus dem Kanton Aargau zur eidgenössischen Stromversorgung nachgewiesen ist.

Standorte von Windkraftanlagen, die vor der Annahme dieser Initiative bereits in den Richtplan aufgenommen wurden, sollen wieder gestrichen werden. Dies würde vor allem jene fünf Standorte betreffen, die der Aargauer Grosse Rat diesen Frühling nach langen Diskussionen festgelegt hatte.

Die Initiative stellt auch Forderungen, wenn es Windkraft zur Deckung des Energiebedarfs später tatsächlich braucht. Der Kanton soll in einem solchen Fall nur Standorte für Windkraftanlagen in den kantonalen Richtplan aufnehmen, wo die horizontale Entfernung zum nächsten bewohnten Gebäude mindestens drei Kilometer und zum nächsten Naturschutzgebiet mindestens einen Kilometer beträgt.

Es sollen zudem nur Standorte zugelassen werden, wo während des störungsfreien Betriebs der Windkraftanlagen jegliches Risiko durch Emissionen für Mensch und Tier nachweisbar ausgeschlossen werden kann.

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