Auch wer sich über zu viel Werbung im Fernsehen ärgert, muss die vollen Empfangsgebühren zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Billag-Kunden zwar abgewiesen, seinem Ansinnen aber immerhin ein gewisses Verständnis entgegen gebracht.
Der Betroffene hatte die Billag 2010 um eine Reduktion seiner Radio- und Fernsehempfangsgebühren ersucht, weil diese angesichts der vielen TV-Werbung überhöht seien. Die Jahresrechnung von 2011 retournierte er mit der Begründung, dass ein Drittel des Programms aus Werbung bestehe, mit der „nichts anzufangen ist“.
Nachdem ihn die Billag und anschliessend das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zur Bezahlung der vollen Gebühren verpflichtet hatten, gelangte er ans Bundesverwaltungsgericht. Wie kaum anders zu erwarten war, haben nun auch die Richter in St. Gallen seine Beschwerde abgewiesen.
Bei SRG vorstellig werden
Wer ein empfangsbereites Gerät besitzt, hat gemäss Urteil unabhängig vom Gebotenen die volle Gebühr zu bezahlen. Zumindest räumt das Gericht ein, dass das Anliegen nicht völlig ohne Interesse sei. Allerdings hätte er damit den „richtigen Kanal“ wählen und direkt an die SRG/SSR idée suisse gelangen sollen.
Weiter weisen ihn die Richter darauf hin, dass bereits interessante werbefreie Fernsehkanäle existieren, die von der SRG selber oder in Kooperation mit ausländischen Rundfunkanstalten betrieben werden. Zudem könnten die meisten Sendungen der SRG auf deren Homepage angeschaut werden, wo Online-Werbung untersagt sei. (Urteil A-1661/2012 vom 14.8.2012)