Vom Apfelschnitz auf Limmatschiff zum Strafverfahren gegen Polizei

Nach einem Streit um einen Apfelschnitz auf einem Zürcher Limmatschiff ist ein Mann vor den Augen seines 3-jährigen Sohnes in Handschellen gelegt und vom Schiff geführt worden. Nun ist gegen die beiden beteiligten Stadtpolizisten ein Strafverfahren eingeleitet worden.

Auf so einem Limmatschiff ereignete sich der Apfel-Zwischenfall (Bild: sda)

Nach einem Streit um einen Apfelschnitz auf einem Zürcher Limmatschiff ist ein Mann vor den Augen seines 3-jährigen Sohnes in Handschellen gelegt und vom Schiff geführt worden. Nun ist gegen die beiden beteiligten Stadtpolizisten ein Strafverfahren eingeleitet worden.

«Wir ermitteln wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch», bestätigte die zuständige Staatsanwältin Christine Braunschweig am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ). Geklärt werden müsse, ob die vorläufige Festnahme und Arretierung des Mannes an einem Geländer verhältnismässig waren.

Der Zwischenfall ereignete sich im August des vergangenen Jahres. Der Mann hatte beim Landesmuseum mit seinem 3-jährigen Sohn ein Limmatschiff bestiegen. Auf der Fahrt steckte er seinem Bub einen Apfelschnitz in den Mund. Dabei wurde er von der Kassiererin darauf hingewiesen, dass auf Limmatschiffen das Essen verboten sei.

Danach gab ein Wort das andere. Schliesslich wurde die Wasserschutzpolizei alarmiert, welche den Mann beim Schiffssteg «Landesmuseum» in Handschellen vom Boot führte. Um den auf dem Schiff zurückgebliebenen Knaben zu holen, ketteten der Polizist und die Polizistin den Vater an ein Geländer.

Anzeige gegen Polizisten

Der Mann wurde später wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung gebüsst. Dagegen wehrte er sich beim Stadtrichteramt – zog diese Einsprache aber wieder zurück. Gleichzeitig erstattete der Gebüsste Strafanzeige gegen ihm unbekannte Polizisten sowie weitere Personen wegen Amtsmissbrauchs.

Das Obergericht ermächtigte nun die Staatsanwaltschaft, gegen die beteiligte Polizistin und den beteiligten Polizisten der Wasserschutzpolizei ein Strafverfahren einzuleiten.

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