Das bisherige Subventionsgesetz soll in Basel-Stadt zum Staatsbeitragsgesetz werden: Die Regierung hat eine Totalrevision in die Vernehmlassung gegeben, mit der das knappe und teils veraltete bisherige Gesetz ergänzt und erneuert werden soll.
Wesentliche Neuerung im Entwurf zum neuen Staatsbeitragsgesetz sei die Abgrenzung zwischen Finanzhilfen und Abgeltungen, teilte die Regierung am Dienstag mit: Diese werde in der Praxis zwar schon gemacht, sei aber bisher gesetzlich nicht geregelt.
Finanzhilfen sind Beiträge, die gewährt werden, um freiwillige Leistungen zu erhalten oder zu fördern. Abgeltungen sollen derweil finanzielle Lasten ausgleichen oder mildern, die aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben entstehen.
Wichtig sei die Abgrenzung vor allem wegen der Voraussetzungen und Grundsätze, die bei der Gewährung und Bemessung der Beiträge zur Anwendung kommen, hält die Regierung fest. Die Unterteilung ist zudem Grund für den neuen Titel des Gesetzes: der alte passe nicht mehr.
Im Gesetzesentwurf wird im weiteren auch künftig zwischen Betriebs- und Investitionsbeiträgen unterschieden. Bei der Bemessung der Betriebsbeiträge sollen zudem insbesondere auch die Höhe der Rücklagen und allenfalls der Einbezug der Teuerung geprüft werden.
Schliesslich sollen Regelungen ins Gesetz übernommen werden, die bisher lediglich in den Subventionsverträgen festgehalten worden waren, so etwa die Regelung der regelmässigen Erfolgskontrollen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Januar 2012.