Das Schiedsgericht hat entschieden: Die Raiffeisen-Tochter Notenstein darf grundsätzlich keine im Kooperationsvertrag mit Vontobel vereinbarten Dienstleistungen auch für Raiffeisen-Kunden bereitstellen.
Damit hat das Gericht in einem zentralen Punkt des Zwists zwischen Vontobel und Raiffeisen nun Vontobel Recht gegeben. Dies teilten die beiden Banken am Mittwoch mit. Das Verfahren vor Schiedsgericht war seit 2012 im Gang.
Das Gericht hatte die Frage zu klären, ob die neue Raiffeisen-Tochter Notenstein ebenfalls unter den Kooperationsvertrag der Raiffeisen mit Vontobel fällt. Mit dem Auslaufen des Vertrags wird die Zusammenarbeit zwischen den beiden Banken auf Mitte 2017 beendet.
Vontobel ist seit 2004 für die Anlageprodukte und die Wertschriftenabwicklung und -verwaltung der Banken-Genossenschaft verantwortlich.
Raiffeisen präzisierte am Mittwoch im Communiqué, im Verhältnis zu ihren eigenen Kunden sei es Notenstein erlaubt, ihre Geschäftstätigkeit ohne Einschränkung zu betreiben. Es gälten jedoch gewisse Einschränkungen für den Vertrieb von Finanzprodukten an Raiffeisen-Kunden.
Vontobel teilte derweil mit, das Schiedsgericht bestätige mit seinem Entscheid die Position von Vontobel in der zentralen Fragestellung. Die Kosten für das Schiedsgericht werden zwischen den Parteien geteilt.