Der Versuch des österreichischen Bundeslands Vorarlberg, das Kernkraftwerk Mühleberg mittels einer Unterlassungsklage abstellen zu lassen, ist definitiv gescheitert. Das Oberlandesgericht in Innsbruck hat der Klage endgültig den juristischen Boden entzogen.
Das Gericht wies einen Antrag Vorarlbergs ab, das Landesgericht Feldkirch zu verpflichten, doch auf einen Rekurs gegen die erstinstanzliche Ablehnung des Gesuchs einzugehen. Das teilte der bernische Energiekonzern BKW – Betreiber des Kernkraftwerks Mühleberg – am Dienstag auf seiner Internetseite mit.
Ein Sprecher des Oberlandesgerichts Innsbruck bestätigte am Dienstag auf Anfrage diese Mitteilung und sagte auch, der Entscheid könne nicht weitergezogen werden.
Mit der Unterlassungsklage wollten die vier im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien ÖVP, FPÖ, Grüne und SPÖ sowie eine Umweltaktivistin erreichen, dass das Kernkraftwerk vor den Toren Berns als unmittelbare Bedrohung dieser österreichischen Region eingeschätzt wird.
Das Landesgericht Feldkirch erklärte sich aber im September 2012 auf der Basis des Lugano-Übereinkommens, das die gerichtlichen Zuständigkeiten in Zivil- und Handelssachen regelt, für nicht zuständig. Vom AKW Mühleberg gehe keine unmittelbare Bedrohung Vorarlbergs aus.