Vorläufige Einigung über Nachtzuschläge am Kantonsspital Baselland

Das Kantonsspital Baselland (KSBL) und die Psychiatrie Baselland haben mit den Personalverbänden eine vorläufige Einigung in der Frage der Nachtzuschläge gefunden. Diese gelte rückwirkend sowie bis zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV), teilten KSBL und Psychiatrie am Freitag mit.

Das Kantonsspital Baselland (KSBL) und die Psychiatrie Baselland haben mit den Personalverbänden eine vorläufige Einigung in der Frage der Nachtzuschläge gefunden. Diese gelte rückwirkend sowie bis zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV), teilten KSBL und Psychiatrie am Freitag mit.

Die Lösung sei in intensiven Gesprächen mit allen Sozialpartnern erarbeitet worden, heisst es in der Mitteilung. Sie umfasse eine Regelung für die in der Vergangenheit seit Anfang 2012 geleistete Nachtarbeit als auch eine Übergangslösung für künftige Nachtarbeit bis zum Zustandekommen eines GAV.

Demnach soll rückwirkend per 1. Januar 2012 für alle dem Arbeitsgesetz unterstehenden Mitarbeitenden ein Zeitzuschlag für Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr von zehn Prozent ausgerichtet werden. Die dazu erforderliche technische Lösung werde im Laufe des Frühlings erarbeitet.

Den gleichen Zeitzuschlag erhalten die dem Arbeitsgesetz unterstehenden Mitarbeitenden auch im Rahmen der Übergangslösung ab 1. Januar 2014 bis zum Abschluss eines GAV. Die Mitarbeitenden bis und mit Stufe Assistenzärzte erhalten dabei zudem eine Zulage von zehn Franken pro Stunde für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr.

Das Kantonsspital Baselland und die Psychiatrie Baselland waren 2012 aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert worden. Gemäss früheren Angaben der «Basellandschaftlichen Zeitung» hatte sich die bisherige Zuschlagsregelung allerdings noch auf das kantonale Personalgesetz gestützt und war ungenügend.

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