Die Baselbieter Regierung legt ihre Vorlage für eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung im Notfall auf Eis. In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben sowohl bei den politischen Parteien wie auch bei der Ärzteschaft auf Ablehnung, wie aus einer Regierungsmitteilung vom Dienstag hervorgeht.
Mit ihrer im vergangenen Dezember vorgestellten Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch wollte die Baselbieter Regierung die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) entlasten. Die fürsorgerische Unterbringung bei Gefahr im Verzug hätte auch durch Ärzte direkt ermöglicht werden sollen, wodurch die KESB ihr 24-Stunden-Pikett hätte aufheben können.
In der Vernehmlassung fand die Regierung für ihr Anliegen jedoch offensichtlich so wenig Unterstützung, dass sie die Vorlage nun sistiert. Unter anderem wurde der Entzug der Freiheit als derart schwerer Eingriff in das Recht des Betroffenen taxiert, dass er nicht von einem Arzt verfügt werden könne. Erforderlich seien dafür auch Rechtskenntnisse.
Kritiker sahen zudem das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gefährdet, weil der Arzt zum Einweiser werde. Überdies habe sich das bisherige System mit dem Vier-Augen-Prinzip bewährt. In der Vernehmlassung wurden teils auch die Einsparungen bestritten, welche die Regierung in Aussicht gestellt hatte.
Nach Sistierung der Vorlage gilt in Baselland die heutige Regelung weiter. Diese sei im Vergleich mit allen andern Kanton zwar aufwendiger, sie habe sich jedoch bewährt, hält die Regierung fest.