Vormundschafts-Reform wegen neuen Bundesrechts

Für das 2013 in Kraft tretende neue Bundesgesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz wird die zuständige baselstädtische Behörde reformiert. Beistands-Entscheide werden künftig in zwei Spruchkammern gefällt, wie der Grosse Rat am Mitwoch beschlossen hat.

Für das 2013 in Kraft tretende neue Bundesgesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz wird die zuständige baselstädtische Behörde reformiert. Beistands-Entscheide werden künftig in zwei Spruchkammern gefällt, wie der Grosse Rat am Mitwoch beschlossen hat.

Das neue Erwachsenenschutzrecht des Bundes passt das fast 100 Jahre alte Vormundschaftsrecht heutigen Verhältnissen an. Künftig soll grundsätzlich nur soviel staatliche Betreuung erfolgen wie nötig. Die Selbstbestimmung wird per Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung gestärkt, die Familie mit Vertretungsbefugnissen.

Das neue kantonale Gesetz ersetzt das heute geltende Gesetz über die Vormundschaftsbehörde und den behördlichen Jugendschutz vom 13. April 1944. Anders als in manchen ländlichen Kantonen kennt Basel-Stadt heute schon eine professionelle Behörde. Doch künftig sind mehr Entscheide in mehrköpfigen Gremien zu fällen als bisher.

Diese Entscheide werden nicht Gerichten übertragen, sondern Verwaltungsbehörden: zwei interdisziplinär zusammengesetzten „Spruchkammern“, deren Vorsitzende und externe Mitglieder die Regierung wählt. Gewährleistet werden soll so eine gewisse Unabhängigkeit. In gravierenden Fällen ist eine Verhandlung vorgesehen.

Die Vorlage war im Grundsatz unbestritten. Der Grosse Rat beschloss indes, diverse Details anders zu lösen, als es die Regierung vorgeschlagen hatte.

In Einzelfragen bedeutet dies eine stärkere Annäherung an eine Gerichtslösung als an eine reine Verwaltungslösung. So können Betroffene beispielsweise bei Spruchkammer-Entscheiden eine Verhandlung einfordern.

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