Der Kanton Baselland macht einen Vorstoss auf Bundesebene zur Abschaffung von Eigenmietwert und Hypothekarzins-Abzug: Das Kantonsparlament hat am Donnerstag eine Standesinitiative beschlossen, die neben weiteren Punkten entsprechende Forderungen zur Wohneigentumsbesteuerung stellt.
Die Standesinitiaive verlangt vom Bund eine Vereinfachung des Steuersystems bei den direkten Steuern und enthält drei konkrete Punkte. Bei der Wohneigentumbesteuerung verlangt sie die Streichung des Eigenmietwerts und des Hypothekarzinsenabzugs. Gleichzeitig soll jedoch ein «angemessener» Abzug für Liegenschaftsunterhaltskosten möglich bleiben.
Der Unterhaltskostenabzug wurde von der FDP eingebracht, nachdem er in der vorbereitenden Kommissionsberatung noch aus der Vorlage gekippt war. Dies sei eine Bevorzugung von Hauseigentümern gegenüber Mietern, hatte es in der Kommission geheissen. Im Rat sahen dies indes nur SP und Grüne so.
Die Grünen wollten deswegen aber nicht den gesamten Vorstoss gefährden. Ganz gegen die Initiative waren die Grünen Unabhängigen und die GLP, da diese in einem weiteren Punkt auch steuerliche Abzugsmöglichkeiten für gemeinnützige Organisationen gefährde.
Gemeint war damit der zweite konkrete Punkt der Initiative, gemäss welchem allgemeine Abzüge etwa für Krankheits- und Unfallkosten, freiwillige Zuwendungen, Parteispenden und ähnliches aufgehoben werden sollen. Als Drittes fordert die Initiative einheitliche Ausscheidungs- und Bewertungsregeln bei der interkantonalen Besteuerung.
Der Landrat beschloss die Standesinitiative schliesslich mit 58 zu 22 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Verwiesen worden war in der Debatte indes auch auf die begrenzte Wirkung von Standesinitaitiven, von denen der Kanton Baselland schon einige eingereicht habe.